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SpiFa sieht Chancen in der 4-Tage-Patientenversorgung

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) sieht in der 4-Tage-Woche für Praxen eine deutliche Verbesserung der Arbeitssituation und ein geeignetes Mittel, um Praxen wieder wirtschaftlich betreiben zu können. Auch die Ausübung des freien Berufes Arzt könnte dadurch gestärkt und attraktiver werden.

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Jetzt reicht es!

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) widerspricht der Forderung des Deutschen Städtetages nach einer Ausweitung der Sprechstundenzeiten vehement.

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SpiFa mahnt: Wo bleibt die Wertschätzung?

Die durch steigende Energie- und Sachkosten und Corona-bedingte Erlösausfälle und Mehrausgaben angespannte wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser soll durch Hilfen in Milliardenhöhe entschärft werden, so das Votum von Bundeskanzler Olaf Scholz und den Regierungschefs der Länder. Eine Nennung oder gar Berücksichtigung der ambulanten Strukturen findet sich in den Beschlüssen hingegen nicht, mahnt der SpiFa.

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Spezielle sektorengleiche Vergütung und tagesstationäre Behandlungen – SpiFa bleibt kritisch

Mit der Neuschaffung der §115e und §115f im SGB V will die Ampelkoalition Tatsachen schaffen und dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ Rechnung tragen. Der SpiFa begrüßt zwar, dass sich die Regierungsparteien des Themas annehmen, beäugt aber kritisch, wie die konkreten Verhandlungen zur speziellen sektorengleichen Vergütung der drei beteiligten Akteure verlaufen werden. Auch die konkrete Auslegung des §115e und die künftige Ausgestaltung des Vorhabens „Hybrid-DRG“ werfen Fragen auf.

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SpiFa mahnt: „Einheitliche Vergütung“ – die Bürgerversicherung lässt grüßen

Im Koalitionsvertrag hatte die Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP vereinbart, „nichts zu unternehmen, was das Verhältnis von GKV und PKV und den Wettbewerb der Systeme verändere“. Auch Bundesgesundheitsmi-nister Lauterbach hatte dies immer wieder in anderen Zusammenhängen bekräftigt. Im nun heute zu beschließenden §115f zur speziellen sektoren-gleichen Vergütung greifen die Ampelparteien aber entscheidend in den Wettbewerb der Systeme ein und ordnen eine einheitliche Vergütung unab-hängig vom Versicherungsstatus der Patienten an. Die Bürgerversicherung grüßt durch die Hintertür und die Koalitionäre schauen zu.

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„Wir brauchen Reformen anstatt Empfehlungen!“

Mit Verabschiedung des GKV-FinStG räumt sich das Bundesministerium für Gesundheit künftig die Möglichkeit ein, „Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erarbeiten.“ Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert dabei den besonderen Fokus auf die Ausgabenseite und befürchtet einen weiteren Reformstau.

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„Dieses Gesetz löst keine Probleme!“

Mit dem Inkrafttreten des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes scheint die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherungen zumindest kurzfristig unter Kontrolle. Die gesundheitspolitischen Sprecher der Ampelfraktionen hatten zuletzt betont, es handele sich hier ganz klar nur um eine Überbrückungsmaßnahme, bis die großen Reformen eingeleitet würden. Von denen fehlt jedoch nach wie vor jede Spur. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert die Bundesregierung auf, endlich die dringend notwendigen Reformen auf den Weg zu bringen.

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Streichung der Neupatientenregelung benachteiligt besonders die fachärztliche Grundversorgung

Die Bundesregierung verkauft die Streichung der TSVG-Neupatientenregelung gerne als Beitrag der Ärztinnen und Ärzte zur Stabilisierung der GKV-Finanzen und als Akt der Solidarität. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) erinnert in diesem Zusammenhang an die fast drei Jahrzehnte andauernde Budgetierung und den so ins Gesundheitssystem eingebrachten „Solidarbeitrag“ von inzwischen rund 100 Milliarden Euro. Weiteres Problem: die Streichung betrifft die Fachärztinnen und Fachärzte höchst unterschiedlich.

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„Eine Streichung der Neupatientenregelung wäre unsozial!“

Die Bundesregierung rechtfertigt die geplante Streichung der TSVG-Neupatientenregelung insbesondere damit, dass alle Akteure bzw. Leistungserbringer ihren Beitrag leisten müssten. Bisher wenig thematisiert: die Streichung der Regelung trifft nicht alle Ärztinnen und Ärzte gleichermaßen, sondern insbesondere Praxen in sozial oder strukturell benachteiligten Standorten.

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