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Digitalisierung neu denken – SpiFa fordert nachhaltige Strategie, klares Konzept und einsatztaugliche Hardware

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert deutlich die Pläne, einen Austausch der Konnektoren vorzunehmen und fordert stattdessen ein klares Konzept für die Digitalisierung im Gesundheitswesen.

„Einrichtungen der Gesundheitsversorgung dürfen keine digitalen Versuchslabore sein, nur um den Gesundheitsmarkt für digitale Lösungen und Produkte zu öffnen,“ so der SpiFa im aktuellen Positionspapier zu den Gesundheitsthemen im Koalitionsvertrag. Damit richtet sich der SpiFa vornehmlich gegen die verfrühte Einführung und Vorschrift zur künftigen Verwendung von eAU und eRezept, aber auch der geplante Austausch von 130.000 Konnektoren sorgt bei der Fachärzteschaft für Unmut.

„Zuerst zwingt man den Arztpraxen eine schlecht funktionierende TI mit einem veralteten Konnektorensystem auf, welches jetzt auch noch – unverändert – unter hohen Kosten ausgewechselt werden soll. Dafür geschätzte 350 Millionen Euro auszugeben ist der blanke Irrsinn, da in zwei Jahren die Softwarelösung zur Verfügung steht. So darf man mit dem Geld der Versicherten im Gesundheitswesen nicht umgehen,“ so Dr. Norbert Smetak, SpiFa-Vorstandsmitglied und Vorsitzender des SpiFa-Ausschusses Digitalisierung. Gerade im Zuge der Diskussion um die eklatanten Fehlbeträge in der Gesundheitsfinanzierung hält der SpiFa die Ausgabe eines derart hohen Betrages für den übergangsweisen Erhalt einer veralteten und fehleranfälligen digitalen Infrastruktur nicht gerechtfertigt.

„Dann experimentiert man mit eAU und eRezept, nimmt letzteres zurück, kommt anfänglich kassenseits nicht in Gang, was die eAU betrifft und beschuldigt nun letztlich die Ärztinnen und Ärzte, die wahrlich alles tun, um in der Pandemie die Versorgung und natürlich auch die eAU am Laufen zu halten,“ so Smetak weiter.
Im Zuge der anhaltenden Diskussion fordert der SpiFa eine nachhaltige Strategie und die Entwicklung funktionierender und adäquater Lösungen, welche sich zum einen am Bedarf von Patientinnen und Patienten bzw. Ärztinnen und Ärzten orientieren und zudem vor Ihrer Einführung ausgiebig auf Praxistauglichkeit und Betriebssicherheit getestet werden.