Grundlage der Berechnung sind die Leistungsmengen aus dem Jahr 2020. Demnach würden sich die Mehrausgaben für Kinder- und Jugendärzte auf etwa 14,76 Millionen Euro belaufen, wenn man die Budgets aufheben würde. Die Entbudgetierung der Allgemeinmediziner und hausärztlichen Internisten schlüge mit 97,67 Millionen Euro zu buche.
Die Entbudgetierung der Kinder- und Jugendärzte befindet sich mittlerweile im Gesetzgebungsverfahren. Der Bundestag hat das Vorhaben, das an das Gesetz für eine Reform der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) angehängt werden soll, bereits in erster Lesung beraten. Für die Hausärzte hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) diesen Weg bisher lediglich in Aussicht gestellt.
In der Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) waren bisher keine Angaben zu möglichen Mehrkosten für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) angegeben. Die Hochrechnung ist damit bisher der einzige Anhaltspunkt, was eine Entbudgetierung der beiden Fachgruppen finanziell ausmachen könnte.
Kritisch gesehen wird unterdessen die vom Ministerium geplante Systematik der Entbudgetierung. Der Gesundheitspolitiker Lars Lindemann (FDP) hatte bereits im Bundestag darauf hingewiesen, dass es die ideale Lösung gewesen wäre, die Leistungen, die für Kinder- und Jugendliche erbracht werden, von der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) in die extrabudgetäre Vergütung (EGV) zu überführen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) habe hingegen den Weg über einen Vorwegabzug vorgeschlagen.
Ähnlich kritisch sieht der Spifa den eingeschlagenen Weg. Beim jetzigen Vorschlag des BMG handele es sich „nicht um eine Entbudgetierung, sondern lediglich um eine Aussetzung von Budgets“, sagte Spifa-Hauptgeschäftsführer Robert Schneider dem Deutschen Ärzteblatt. Er sehe „deutlichen Nachbesserungsbedarf im Gesetzgebungsverfahren“.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und auch andere Ärzteorganisationen wie der Spifa drängen generell weiterhin auf eine Entbudgetierung aller niedergelassenen Ärzte. Auch die FDP im Bundestag hatte dieses Ziel bereits ausgegeben. Im Koalitionsvertrag der Ampel aus SPD, Grünen und FDP ist das allerdings nicht verankert. © may/aerzteblatt.de