Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass künftig nur noch geimpftes oder genesenes Personal in Krankenhäusern und Arztpraxen tätig sein darf. Für den SpiFa das richtige Signal und der richtige Schritt im Kampf gegen die Pandemie und für Patientenschutz. „Die Einführung der Impfpflicht für Personal in Klinik und Praxis ist absolut sachgerecht. Vom einfachen Heilpraktiker bis zum Facharzt, jeder, der ernsthaft um das Patientenwohl und den Gesundheitsschutz seines Personals besorgt ist, kann diesen Schritt nur begrüßen,“ so SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich.
Begrüßenswert ist ebenfalls die Entschärfung der Regularien zur regelmäßigen Testung von geimpftem Personal in Klinik und Praxis und zur Meldung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst auf Anforderung. Der SpiFa hatte die neue Bundesregierung bereits in der vergangenen Woche aufgefordert, das Infektionsschutzgesetz entsprechend anzupassen. Mit dem neuen Gesetzentwurf liegt nun auch hierfür ein sachgerechter und für die Ärzteschaft leistbarer Vorschlag vor.