Kurz vor Jahresabschluss hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Hybrid-DRG-Verordnung vorgelegt und dabei viele Fragen offengelassen: denn konkrete Details der Umsetzung waren in der Verordnung nicht geregelt.
Nach der Veröffentlichung der weiteren Ausführungsbestimmungen für die spezielle sektorengleiche Vergütung gemäß § 115f SGB V durch die gemeinsame Selbstverwaltung Anfang April blieb weiterhin die Frage offen, wie Fachärztinnen und Fachärzte, welche die gesetzliche Möglichkeit der Direktabrechnung nutzen wollen, dies auch zeitnah tun können.
Robert Schneider, Hauptgeschäftsführer des SpiFa, wünscht sich bei der Ambulantisierung nun endlich einen Tritt aufs Gaspedal: „Bei der Erweiterung des Leistungskataloges, der sachgerechten Kalkulation der Leistungen und einer bürokratiearmen Umsetzung für die Fachärztinnen und Fachärzte fordern wir endlich mehr Tempo. Im von SpiFa und seinen Mitgliedsverbänden erstellten Katalog finden sich mehr als 5.000 Leistungen, die – insbesondere auch im internationalen Vergleich – ambulantisierbar wären. Für den SpiFa steckt in den Hybrid-DRG ein großes Potenzial für einen deutlichen Wandel in der Gesundheitsversorgung. Diese Chance müssen Gesundheitspolitik und Selbstverwaltung endlich vollumfänglich nutzen.“
Sebastian Jonas-Dieke, Geschäftsführer der Sanakey Contract GmbH, Managementgesellschaft des SpiFa, blickt positiv auf die aktuelle Entwicklung der Umsetzung: „Ich freue mich, dass wir mit den ersten Ersatzkassen schnell und pragmatisch Lösungen zur Umsetzung finden konnten. So haben diese nun auch Auszahlungen für Hybrid-DRG-Leistungen an Fachärztinnen und Fachärzte bestätigt. Der Stein ist im Rollen und wir erwarten, dass sich weitere Krankenkassen nun zügig dieser einfachen und schnellen Umsetzung anschließen.“
Alle Informationen für die Abrechnung von Hybrid-DRG können Fachärztinnen und Fachärzte unter www.115f.de erhalten, eine direkte Anmeldung zur Abrechnung ist unter www.sanakey-portal.de möglich.
Pressemitteilung herunterladen: PM SpiFa zu Hybrid-DRG