Der SpiFa betont: Die Vergütungsregelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sind untrennbar mit der Anhebung der gesetzlichen Mindestsprechstundenzeit von 20 auf 25 Wochenstunden verknüpft. Wer das TSVG in diesem Punkt zurückabwickeln will, stellt damit auch die ausgeweitete Sprechstundenverpflichtung infrage und riskiert eine Reduzierung der verfügbaren Facharzttermine um bis zu 20 Prozent.
Mit dem TSVG hat der Gesetzgeber ausdrücklich anerkannt, dass zusätzliche Aufgaben und erweiterte Versorgungsangebote nur dann dauerhaft umgesetzt werden können, wenn sie außerhalb starrer Budgetgrenzen vergütet werden. Im Gegenzug wurde die Mindestsprechstundenzeit für Ärztinnen und -ärzte von 20 auf 25 Stunden pro Woche angehoben. Eine Rückkehr zur früheren 20-Stunden-Regelung würde rechnerisch zu einer Reduzierung der verfügbaren Facharzttermine um rund 20 Prozent führen. Damit würde sich die Versorgungslage spürbar verschlechtern.
Unabhängig davon kann ein Terminvermittlungssystem allein keine neuen Behandlungskapazitäten schaffen. Es koordiniert und priorisiert vorhandene Termine und trägt damit zu einer besseren Steuerung bei. Wenn jedoch Personal fehlt und fachärztliche Leistungen weiterhin budgetiert und damit strukturell limitiert sind, bleibt die Zahl der insgesamt verfügbaren Termine weiter begrenzt. Wartezeiten lassen sich unter diesen Bedingungen nicht allein durch organisatorische Maßnahmen dauerhaft reduzieren.
Der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich erklärt: „Das TSVG hat einen wichtigen Impuls gesetzt, um die Versorgung flexibler zu organisieren und medizinisch dringliche Termine verlässlich zu priorisieren. Es schafft jedoch keine zusätzlichen Behandlungskapazitäten. Die im Gesetz vorgesehenen Vergütungsregelungen und die Anhebung der Mindestsprechstundenzeit sind Teil dieses Gesamtkonzepts. Eine ersatzlose Streichung der Vergütungsregelungen beziehungsweise eine Rücknahme zentraler Bestandteile des TSVG würde daher auch Auswirkungen auf die Terminverfügbarkeit haben und die bestehenden Herausforderungen eher verschärfen als lösen.“
Im internationalen Vergleich steht Deutschland aktuell noch gut da. 75 Prozent der Patientinnen und Patienten erhalten innerhalb eines Monats einen Facharzttermin. Das unterstreicht die Leistungsfähigkeit der ambulanten fachärztlichen Versorgung. Allerdings geraten die Praxen zunehmend unter Druck. Bereits heute werden jährlich über 40 Millionen fachärztliche Termine im bestehenden Budgetrahmen ohne zusätzliche Vergütung erbracht.
„Wenn wir die Terminproblematik nachhaltig lösen wollen, brauchen wir verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen, eine konsequente Entbudgetierung fachärztlicher Leistungen und eine intelligente, auch digital unterstützte Patientensteuerung. Ziel muss es sein, vorhandene Ressourcen effizient einzusetzen und zugleich die Voraussetzungen für zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Die Vergütungsregelungen des TSVG sollten im Interesse einer starken ambulanten Facharztversorgung und einer verlässlichen Patientenversorgung weiterentwickelt, statt zurückgenommen werden“, so Dr. med. Heinrich abschließend.
Pressemitteilung herunterladen: PM_TSVG-Vergütungsregelungen sichern Facharzttermine und stärken Patientensteuerung