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Wirkungsgleiche Regelungen auch für pandemiebedingte Ausfälle extrabudgetär vergüteter Leistungen

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt, dass der zum 1. Januar 2021 außer Kraft getretene Schutzschirm für die vertragsärztli-chen Leistungserbringer verlängert werden soll, fordert aber wirkungsgleiche Regelungen auch für pandemiebedingte Ausfälle extrabudgetär vergüteter Leistungen.

Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für den Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen vorgelegt. Der SpiFa begrüßt ausdrücklich, dass der Schutzschirm für die vertragsärztliche Versorgung verlängert werden soll. Angesichts der Tatsache, dass 19 von 20 Covid-19 Patienten ambulant behandelt werden und damit die Hauptlast durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte getragen wird, hält der SpiFa die Verlängerung für ein wichtiges und notwendiges Signal an all diejenigen, die jeden Tag dafür sorgen, dass sich die Kliniken auf die schweren Verläufe konzentrieren können. Da jeder Einzelfall zählt, sollten die KVen über genügend Spielraum verfügen, um auf jede Praxis individuell eingehen zu können.

Der SpiFa fordert zudem, wirkungsgleiche Regelungen auch für pandemiebedingte Ausfälle aller extrabudgetären Leistungen und Präventionsleistungen in das EpiLage-Fortgeltungsgesetz aufzunehmen und diese Ausgleichzahlungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zu finanzieren. Allein die Früherkennungen und wichtigen Vorsorgeuntersuchungen sind von März bis Mai 2020 laut einer Auswertung der KBV um 97 Prozent eingebrochen, trotz einer langsamen Erholung im dritten Quartal kann daher von einem Nachholeffekt noch nicht die Rede sein. In den Jahren 2021 und 2022 ist von mehr fortgeschrittenen Tumorerkrankungen auszugehen, die nicht mehr operiert oder bestrahlt werden können.

„Vor dem Hintergrund, dass ein nicht unerheblicher Teil fachärztlicher Leistungserbringer überwiegend extrabudgetäre vertragsärztliche Leistungen erbringt, die außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanziert werden, ist es aus Sicht des SpiFa nicht hinnehmbar, dass diese Leistungserbringer bei nicht von ihnen zu vertretenden Fallzahlrückgängen in einem die Fortführung der Arztpraxis gefährdendem Umfang, ohne vergleichbar schützenden Ausgleich bleiben sollen“, so Lars Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa.