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SpiFa zum GeDIG: Hochsensible Gesundheitsdaten gehören nicht in die Hände von Krankenkassen

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzten Deutschlands e.V. (SpiFa) warnt mit Nachdruck davor, Krankenkassen erweiterten Zugriff auf hochsensible Gesundheitsdaten von Versicherten zu geben. Der SpiFa sieht darin eine Unterlaufung des durch die ärztliche Schweigepflicht geschützten Arzt-Patientenverhältnisses und den Nährboden für mögliche Interessenskonflikte.

Im Rahmen des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) plant die Bundesregierung unter anderem, den Krankenkassen künftig das Recht einzuräumen, über die elektronische Patientenakte (ePA) umfassend auf Gesundheitsdaten ihrer Versicherten zuzugreifen und diese auszuwerten. Bislang sind diese Daten eine Angelegenheit zwischen Patientinnen und Patienten und den sie behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Dadurch sind sie durch die ärztliche Schweigepflicht besonders geschützt.

Der SpiFa stellt klar: Datenschutz ist ein hohes Gut, das gilt insbesondere für den Schutz hochsensibler und höchstpersönlicher Gesundheitsdaten. Krankenkassen unterliegen – anders als Ärztinnen und Ärzte – keinen vergleichbaren, strengen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit diesen Daten. Zudem drohen eindeutige Interessenkonflikte auf Seiten der Krankenkassen, die basierend auf den ihnen dann zur Verfügung stehenden Gesundheitsdaten ihrer Versicherten Einfluss auf deren Gesundheitsversorgung nehmen könnten. Dadurch stünden finanzielle Interessen der Krankenkassen der ärztlich festgestellten medizinischen Notwendigkeit gegenüber.

Der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich warnt:

„Hochsensible Gesundheitsdaten gehören weiterhin in den von der ärztlichen Schweigepflicht geschützten Raum zwischen Arzt und Patient, nicht in die Hände von Krankenkassen. Wenn Kostenträger plötzlich präzise Gesundheitsprofile ihrer Versicherten anfertigen können, ist der Weg zur Einmischung in deren Lebensweise und Gesundheitsversorgung bereitet.“

Der SpiFa betont ausdrücklich die Bedeutung einer fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen. Hier besteht im internationalen Vergleich deutlicher Nachholbedarf. Insbesondere die ePA kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Ein unbedachter Umgang mit hochsensiblen, dort hinterlegten Versichertendaten gefährdet aus Sicht des SpiFa allerdings die Akzeptanz digitaler Anwendungen unter Patientinnen und Patienten und deren Vertrauen.

„Patientinnen und Patienten müssen sich stets darauf verlassen können, dass alles, was sie ihren Ärztinnen und Ärzten über ihren Gesundheitszustand anvertrauen, streng geschützt bleibt. Vertraulichkeit ist die Grundlage für Offenheit im Gespräch und somit für eine gute Diagnostik und Behandlung. Ohne Vertrauen gibt es keine gute Medizin“, so Dr. Heinrich weiter.

Digitalisierung im Gesundheitswesen braucht Sicherheit, Transparenz und Respekt vor der ärztlichen Schweigepflicht. Der SpiFa fordert die Bundesregierung auf, diesen Grundsatz auch im Rahmen des GeDIG zu wahren.

Pressemitteilung herunterladen: PM_Hochsensible Gesundheitsdaten gehören nicht in die Hände von Krankenkassen