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SpiFa: Hände weg von der ärztlichen Terminhoheit!

Fachärzteschaft fordert Streichung der verschärften Terminmeldepflicht – Heinrich: „Meine Termine gehören mir. Über ihre Vergabe entscheidet der medizinische Bedarf.“

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) lehnt die geplante Verschärfung der Terminmeldepflicht durch Änderungsantrag 22 zur Notfallreform entschieden ab. Nach der vorliegenden Übersicht sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig unter Einbeziehung der Krankenkassen den Umfang der zu meldenden Termine vorgeben. Zugleich soll die bisherige Beschränkung auf „freie“ Termine gestrichen werden. Der SpiFa fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, diesen Eingriff in die ärztliche Terminhoheit zu stoppen.


„Meine Termine gehören mir. Ich vergebe sie nach dem individuellen medizinischen Bedarf meiner Patientinnen und Patienten. Ob ein Mensch heute eine dringende Untersuchung braucht, eine Nachsorge zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen muss oder eine Behandlung mehr Zeit erfordert, entscheiden wir Ärztinnen und Ärzte. Dafür tragen wir die Verantwortung. Wer uns Terminkontingente vorschreibt, ohne die Versorgungssituation in unseren Praxen zu kennen, greift in diese Verantwortung ein“, erklärt Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.


Die Streichung des Wortes „freie“ ist aus Sicht des SpiFa keineswegs eine redaktionelle Kleinigkeit. Sie eröffnet den Weg, Praxen zur Bereitstellung vorgegebener Terminkontingente zu verpflichten, unabhängig davon, ob diese in ihrer bisherigen Versorgungsplanung verfügbar sind. Termine, die für einen bestimmten Vermittlungsweg reserviert werden müssen, können dann für andere Patientinnen und Patienten fehlen.


„Unsere Praxen sind privat geführte Betriebe, in denen wir freiberuflich und in eigener Verantwortung Medizin betreiben. Der vertragsärztliche Versorgungsauftrag ist kein Freibrief für die Fremdsteuerung unserer Terminkalender. Weder die Politik noch die Krankenkassen wissen besser als die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, wie Personal, Geräte und Behandlungszeiten für eine gute Versorgung eingesetzt werden müssen. Diese Einmischung in unsere freiberufliche Tätigkeit weisen wir entschieden zurück“, so Heinrich.


Besonders scharf kritisiert der SpiFa das Verfahren. Eine heute bekannt gewordene Verschärfung mit weitreichenden Folgen für die gesamte vertragsärztliche Versorgung soll offenbar bereits mit der für Donnerstag vorgesehenen Verabschiedung der Notfallreform beschlossen werden. Eine angemessene öffentliche Auseinandersetzung mit den Auswirkungen wird da-durch aus Sicht des Verbandes praktisch unmöglich gemacht.


„Ein solches Vorgehen ist intransparent und undemokratisch. Wer wenige Tage vor der Abstimmung einen derart weitreichenden Eingriff auf den Tisch legt, entzieht ihn einer ernsthaften öffentlichen und fachlichen Debatte. Die ärztliche Terminhoheit darf nicht im parlamentarischen Eilverfahren zur Disposition gestellt werden. Dass die Regelung später durch ein Primärversorgungsgesetz ersetzt werden könnte, macht dieses Vorgehen keinen Deut besser“, erklärt Heinrich.


Der SpiFa fordert die Regierungsfraktionen auf, Änderungsantrag 22 zurückzuziehen, und appelliert an sämtliche Abgeordnete, der vorgesehenen Verschärfung nicht zuzustimmen.


„Lassen Sie diesen Eingriff nicht Gesetz werden. Streichen Sie Änderungsantrag 22. Wer kürzere Wartezeiten will, muss die Praxen stärken und zusätzliche Behandlungskapazitäten ermöglichen. Mit staatlich verordneten Terminkontingenten entsteht keine einzige zusätzliche Arztstunde. Die Politik darf den Mangel nicht verwalten, indem sie uns die Entscheidung darüber aus der Hand nimmt, welche Patientinnen und Patienten wann medizinische Hilfe brau-chen“, fordert Heinrich.

 

SpiFa-PM_ Hände weg von der ärztlichen Versorgung