Die Länder hatten bereits in der vergangenen Woche ihr Votum abgegeben und sich eindeutig gegen eine Streichung der Neupatientenregelung aus dem TSVG ausgesprochen. Nun sind die Abgeordneten im Bundestag gefragt, sich mit den Auswirkungen des geplanten Gesetzes zu beschäftigen und dabei auch einen Blick auf die Patientenversorgung in Ihrem Wahlkreis zu werfen.
Dazu der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. Dirk Heinrich: „Niemand, wirklich niemand, kann die Rücknahme der TSVG-Neupatientenregelung ernsthaft wollen. Damit wird die fachärztliche Grundversorgung getroffen, gerade auch an sozial benachteiligten Standorten. Diese Regelung hat Ärztinnen und Ärzte darin bestärkt, Ihre Versorgung auszuweiten und dafür in Praxen und Infrastruktur zu investieren. Dass sich das gelohnt hat, belegen die aktuellen Zahlen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) eindeutig.“
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, bestreitet weiterhin die positiven Effekte der Neupatientenregelung und beruft sich dabei auf Berechnungen im eigenen Hause, welche aber nicht offengelegt sind. In Anbetracht des derzeitigen Skandals um die Veröffentlichung falscher Hospitalisierungsquoten im Rahmen einer Impfkampagne des BMG stellt sich für den SpiFa allerdings die Frage, wieviel Glauben man den eigenen Berechnungen des BMG schenken darf. Heinrich hierzu weiter: „Die Behauptungen von Herrn Lauterbach zu den Auswirkungen der Neupatientenregelung entbehren jeder Faktengrundlage, die Argumentation ist vollkommen haltlos und intransparent. Die erhobenen Daten des ZI basieren hingegen auf realen Patientendaten und sprechen eine ganz andere Sprache, die auch jeder Abgeordnete im Bundestag versteht.“
Aus den Zahlen des ZI geht insbesondere hervor, dass seit Einführung der Regelung zum einen der Anteil an Neupatienten in den Praxen signifikant gestiegen ist, zum anderen es sich bei diesen Neupatienten überwiegend um Neuerkrankte handelt. „Die Zahlen sprechen für sich und zeigen deutlich, dass vor allem Neuerkrankte, die eine zeitnahe medizinische Behandlung benötigen, von der Regelung profitiert haben. Wer also ernsthaft an einer guten ärztlichen Versorgung für Patienten interessiert ist, kann nicht für eine Abschaffung dieser Regelung votieren,“ so Heinrich weiter.