Der SpiFa bedankt sich beim Präsidenten der Bundesärztekammer Dr. Klaus Reinhardt für die klaren Worte zur Blockadehaltung seitens des Bundesgesundheitsministers, eine neue zwischen Bundesärztekammer, PKV und Beihilfe weitestgehend konsentierte GOÄ auch umzusetzen.
Auch die deutsche Fachärzteschaft empfindet es als Affront, dass dieses wichtige Thema in der weiteren Vorhabenplanung derzeit keine oder kaum Berücksichtigung findet. Hierzu der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. Dirk Heinrich: „Wir sprechen hier über eine Selbstverständlichkeit: dem Erlass einer dem aktuell medizinisch-wissenschaftlichen Standard entsprechenden und betriebswirtschaftlich kalkulierten Gebührenordnung. Stattdessen wird verlangt, dass wir nach einem medizinischen Stand von vor 30 Jahren abrechnen. Wir machen aber nun mal keine Medizin von vor 30 Jahren, sondern nutzen High-Medizintechnik und diese müssen wir auch in einer Abrechnung transparent, logisch und betriebswirtschaftlich abbilden können.“
Eine solche Abbildung gebietet auch der Patientenschutz, damit mit den entsprechenden Preissignalen Innovationen eingeführt werden können, bevor diese in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung überführt werden. Dieses Verfahren hat sich bisher bewährt und wird weiterhin notwendig sein, um den medizinischen Innovationsschub am Gesundheitswirtschaftsstandort Deutschland abzubilden und zu fördern.
Der SpiFa schließt sich der Forderung von Bundesärztekammer und PKV-Verband an den Bundesgesundheitsminister an, den von allen Beteiligten konsentierten Vorschlag umzusetzen.