Der Beschluss, Hybrid-DRGs einzuführen und damit für den stationären sowie den ambulanten Sektor gleiche Zugänge und Rahmenbedingungen zu schaffen, ist ein wichtiger Meilenstein für das Vorantreiben der Ambulantisierung in Deutschland. Als Grundlage für einen möglichen Katalog an potenziell ambulant erbringbaren Leistungen sollte der bereits bestehende AOP-Katalog dienen. Dieser Ansatz greift aber nach Ansicht der Fachärztinnen und Fachärzte viel zu kurz.
Hierzu Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: „Es ist gut, dass die Ampelparteien nun auch erkannt haben, dass das bloße Heranziehen des AOP-Katalogs als Grundlage für die Bestimmung von ambulantisierbaren Leistungen nach §115f SGB V nicht zielführend ist. Denn eine Strategie, erst einmal recht klein anzufangen und den Katalog dann stetig zu erweitern, führt nicht zum Erfolg, sondern verschleppt die Ambulantisierung, anstatt sie voranzutreiben. Von daher sehen wir die jetzt geäußerten Überlegungen als ersten Schritt in die richtige Denkrichtung. Es bleibt aber weiterhin abzuwarten, wie groß und vorausschauend das Ministerium dann in der konkreten Ausgestaltung wirklich denkt.“
Der SpiFa hatte seinerseits mit seinen Mitgliedsverbänden einen eigenen Katalog an potenziell und im internationalen Vergleich bereits ambulant erbringbaren Leistungen er-arbeitet und dem Ministerium bereits im Frühjahr zukommen lassen mit dem deutlichen Hinweis, dass man das volle Potenzial ausschöpfen müsse, solle die Reform gelingen. Nur so könne Deutschland im internationalen Vergleich bei der Ambulantisierung aufho-len, würden Krankenhäuser von vielen unnötig stationär behandelten Fällen entlastet sowie die Versorgung patientenfokussiert gefördert, denn Patientinnen und Patienten wollen in den Fällen, wo es nach aktuellem medizinischen Stand möglich und sinnvoll ist, lieber ambulant als stationär behandelt werden.
Für den SpiFa ist entsprechend das Verfolgen der Prämisse „ambulant vor stationär“ auch Voraussetzung für das Gelingen anderer Reformvorhaben des Gesundheitsministeriums: „Ob Krankenhausreform, Notfallreform oder auch künftige Versorgungsgesetze: eine er-folgreiche Umsetzung des §115f SGB V wird eine tragende Rolle für das Gelingen dieser Reformvorhaben spielen. Ohne die Nutzung des Potenzials der Ambulantisierung sowie eine verzahnte Organisation mit der Notfall- und Krankenhausreform sind die geplanten Reformen Makulatur,“ so Heinrich weiter.