Populationsbezogene Versorgungsverträge
Die Bundesregierung plant, den gesetzlichen Spielraum für populationsbezogene Versorgungsverträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern auszuweiten, um auf diesem Weg innovative Versorgungsformen zu stärken. Der SpiFa befürwortet dieses Vorhaben, fordert aber auch eine Sicherstellung der Finanzierung. Dr. med. Norbert Smetak: „Mit einem Ausbau bevölkerungsbezogener Versorgungsverträge kann die künftige Regierungskoalition zum einen innovative Behandlungsmethoden schneller den Eintritt ins Gesundheitssystem ebnen, zum anderen werden damit niedrigschwellige Versorgungsangebote für Patientinnen und Patienten geschaffen. Um diesen Bereich aber sinnvoll und vollumfänglich entwickeln zu können, bedarf es auch entsprechender Finanzmittel. Ansonsten bleibt der Ausbau eine Idee auf dem gesundheitspolitischen Reißbrett.“
Hausärztliche Entbudgetierung
Das Aufheben der Budgetierung der ärztlichen Honorare im hausärztlichen Bereich betrachtet der SpiFa e.V. gleichermaßen mit Wohlwollen und Enttäuschung. Dass die künftige Bundesregierung erkannt hat, dass ärztliche Versorgungsbereiche von einer Entbudgetierung profitieren, stellt einen deutlichen Paradigmenwechsel in der Betrachtungsweise der ambulanten Versorgung dar. Allerdings darf dieser Gedankengang an dieser Stelle nicht enden. „Entbudgetierung schafft einen deutlichen Anreiz für Ärztinnen und Ärzte, sich niederzulassen und verschafft ihnen zudem Freiheit, sich ohne Restriktionen vollumfänglich dem Patienten zu widmen,“ so SpiFa-Vorstand Jörg Karst. „Einzelne Facharztgruppen sind bereits jetzt fester und integraler Bestandteil der ärztlichen Grundversorgung und müssen dementsprechend in diese Überlegungen mit einbezogen werden. Wir sehen diesen Schritt also als wichtiges Signal und Grundlage für künftige Gespräche, denn für die Fachärztinnen und Fachärzte gilt weiterhin: Budgetierung ist und bleibt ein Verhinderungsinstrument für die Niederlassung zu Lasten der Patientenversorgung.“
GOÄ Novelle fehlt
Allgemein kann sich der SpiFa e.V. des Eindrucks nicht erwehren, dass die spezifischen Interessen und Belange von Fachärztinnen und Fachärzten in Klinik und Praxis nur wenig Einzug in den Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP gefunden haben. Auch vermissen die SpiFa-Mitgliedsverbände das Thema der Novellierung der Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) auf der politischen Tagesordnung. Hierzu Dr. med. Christian Albring, Vorstandsmitglied des SpiFa e.V.: „Wir gehen davon aus, dass die Novellierung der GOÄ von den Parteien als Selbstverständlichkeit auf der Agenda betrachtet wird und deshalb nichts davon im Koalitionsvertrag zu lesen ist. Wir fordern die neue Bundesregierung auf, die entsprechende Gesetzgebung zügig zu veranlassen. Die Ärzteschaft kann die moderne Medizin mit der fast 30 Jahre alten GOÄ nicht umsetzen und hat zusammen mit der PKV längst alle notwendigen und vereinbarten Vorarbeiten geleistet.“