„Die Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands sind empört über die Scheinheiligkeit, mit welcher die Bundesregierung den Bürgern vorgaukeln will, es werde keine Leistungskürzungen im Gesundheitswesen geben,“ so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Fakt ist aber, dass mit diesem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz und weiteren von der Bundesregierung vorgesehenen Einschränkungen in vielen Arztpraxen ein Aufnahmestopp für Neupatienten und längere Wartezeiten auf einen Facharzttermin unvermeidlich sind. Und das bedeutet Leistungskürzungen und damit eine klare Verschlechterung der Versorgung von Patienten in Deutschland.“
Vollkommen unverständlich ist ferner die Behauptung des Bundesgesundheitsministers, die Regelung der Neupatienten hätte sich nicht bewährt, bzw. es sei nicht nachvollziehbar, ob die abgerechneten Neupatienten tatsächlich Neupatienten seien. „Da hat Herr Lauterbach schlichtweg seine Hausaufgaben nicht gemacht, die aktuellen Datenerhebungen hierzu zeichnen ganz deutlich ein anderes Bild“, so Heinrich weiter. Aktuelle Auswertungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland zeigen unter anderem, dass mehr als jeder vierte gesetzlich versicherte Patient von der Regelung begünstigt wurde und die Anzahl der Neupatienten im vierten Quartal 2021 gegenüber dem vierten Quartal 2019 um 12 Prozent gestiegen ist. Der Anteil der Neupatienten an allen Patienten stieg dabei um 7,5 Prozent.
Dr. Helmut Weinhart, stellvertretender 2. Vorstandsvorsitzender des SpiFa ergänzt: „Obendrein nimmt die Bundesregierung nun auch noch die offene Sprechstunde in der fachärztlichen Versorgung ins Visier. Mit entsprechenden Vorschriften zur Bereinigung des Honorars werden alle Fachärztinnen und Fachärzte bestraft, die sich um Patienten in der offenen Sprechstunde kümmern. Dies ist nicht nur gesetzgeberisch handwerklicher Murks, sondern wird auch zu einer Ruhestandswelle in der ambulanten Versorgung führen.“
SpiFa-Hauptgeschäftsführer Robert Schneider mahnt indes die Verlässlichkeit der Bundesregierung und des Bundesgesundheitsministers an: „Herr Lauterbach war maßgeblich an der Entwicklung des TSVG beteiligt. Dass er nun seine eigene von ihm mitentworfene Regelung auseinanderpflückt, ist ein weiteres Beispiel dafür, mit welcher Unstetigkeit er Gesundheitspolitik betreibt.“