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Sozialverband VdK befeuert mit falschen Zahlen Privatpatienten-Mythos
19.08.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) weist die Anschuldigungen des Sozialverbands VdK als vollkommen haltlos zurück. Der VdK behauptet, Facharztpraxen böten im Schnitt nur 18,75 Wochenstunden für gesetzlich Versicherte an, die restliche Zeit sei für Privatversicherte...
19.08.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) weist die Anschuldigungen des Sozialverbands VdK als vollkommen haltlos zurück. Der VdK behauptet, Facharztpraxen böten im Schnitt nur 18,75 Wochenstunden für gesetzlich Versicherte an, die restliche Zeit sei für Privatversicherte und Selbstzahlende. Belege für diese Behauptungen liefert der VdK nicht.

Die Behauptung des VdK lässt sich anhand verfügbarer Daten in keiner Weise nachvollziehen. Im Gegenteil: vertragsärztlich tätige Fachärztinnen und Fachärzte investieren im Durchschnitt sogar deutlich mehr Zeit für die Behandlung gesetzlich Versicherter, als sie müssten.

Anders als der VdK verweist der SpiFa auf belastbare Quellen:

– Laut der AOK-Verbände (2019, dpa-Bericht) liegt die Tätigkeitszeit von Fachärztinnen und Fachärzten bei ca. 39 Stunden/Woche für GKV-versicherte Patientinnen und Patienten.

– Nach einer Umfrage von Forsa im Auftrag des GKV-Spitzenverbands (2023) liegt die durchschnittliche Sprechzeit pro Woche für GKV-Versicherte bei 29 Stunden (einschließlich Hausbesuche).

– Nach Auswertungen des Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) entfallen etwa 82 % der ärztlichen Kontaktzeit auf GKV-Versicherte – das entspricht ca. 43 Stunden/Woche.

Damit ist auch der Vorwurf, Vertragsärztinnen und -ärzte würden flächendeckend gegen die Mindestsprechstundenzeiten verstoßen, völlig haltlos.

Hierzu SpiFa-Hauptgeschäftsführer Dr. André Byrla: „Der VdK schürt mit falschen Zahlen den Privatpatienten-Mythos. Das Märchen von Privilegien für Privatpatientinnen und -patienten diskreditiert die Fachärzteschaft. Das ist ein Foulspiel! Wer sich ernsthaft um die Belange der GKV-Versicherten bemüht, der muss sich unserer Forderung nach Abschaffung der Budgets und einer wirtschaftlich tragfähigen Honorierung anschließen. Wer hingegen weiter gesetzlich die Leistungsmengen für GKV-Versicherte begrenzt, erreicht genau das: eine begrenzte Versorgung für GKV-Versicherte.”

Pressemitteilung herunterladen: PM Sozialverband VdK befeuert mit falschen Zahlen Privatpatienten

Die Mär der Bevorzugung von Privatversicherten: SpiFa fordert eine faktenbasierte Debatte
18.08.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) weist die pauschale Behauptung zurück, Privatversicherte würden von Ärztinnen und Ärzten bevorzugt. Richtig sei vielmehr, dass Politik und Kassen Termine für Kassenpatientinnen und -patienten absichtlich begrenzen.
18.08.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) weist die pauschale Behauptung zurück, Privatversicherte würden von Ärztinnen und Ärzten bevorzugt. Richtig sei vielmehr, dass Politik und Kassen Termine für Kassenpatientinnen und -patienten absichtlich begrenzen.

„Arztpraxen in Deutschland sind wirtschaftliche Unternehmungen. Sie werden in der Regel von einem Arzt oder einer Ärztin betrieben, die unter anderem einen Vertrag mit dem System der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben und deshalb Vertragsärztinnen und -ärzte sind. Die Vertragsarztpraxis gehört ihren jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern und nicht den Krankenkassen oder dem Staat“, betont der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. Dirk Heinrich.

Die Pflichten einer Vertragsarztpraxis beinhalten 25 Stunden Tätigkeit für GKV-Versicherte als Sprechzeiten, Hausbesuche eingeschlossen. Bis zu 13 Stunden Nebentätigkeit bei einem vollen Kassenarztsitz und 26 Stunden bei einem halben sind nach höchst richterlichen Entscheidungen möglich. Diese werden häufig zur Behandlung von Selbstzahlenden (z. B. Privatpatientinnen und -patienten) genutzt.

„Die Art der Nebentätigkeit ist für den Praxisarzt frei. Wenn also der Kassenvertrag erfüllt ist, können eben auch Privatpatientinnen und -patienten behandelt werden. Da es aber viel weniger davon gibt als Kassenpatientinnen und -patienten, ist es mathematisch logisch, dass Privatversicherte schneller Termine bekommen. Hinzu kommt noch, dass durch die willkürliche Budgetierung – also absichtliche Begrenzung der von Fachärzten erbrachten Leistungen durch Politik und Kassen – nochmal mögliche Termine jenseits der 25 Stunden Kassentätigkeit wegfallen. Wer also mehr Facharzttermine möchte, muss erst einmal die Budgetierung beenden,“ erklärt Heinrich weiter.

Das Bild, dass gesetzlich Versicherte systematisch benachteiligt würden, hält demnach einer differenzierten Betrachtung nicht stand. Aus medizinischer Sicht ist der Anspruch auf eine zeitgerechte und qualitativ hochwertige Behandlung für alle Patientinnen und Patienten gleich – und das ist auch gelebte Realität in den Facharztpraxen. 

Der SpiFa kritisiert in diesem Zusammenhang auch die einseitige Fokussierung auf Vertragsärztinnen und Vertragsärzte. So würden beispielsweise Ärztinnen und Ärzte, die ausschließlich privat behandeln, nie für ihre Terminvergabepraktiken kritisiert. Auch Chefärzte in staatlichen (!) Kliniken böten Privat- oder Chefarzttermine an – ohne dass dies gesellschaftlich oder politisch hinterfragt würde. Die Ungleichbehandlungs-Debatte werde so gerade auf den Teil der Ärzteschaft verkürzt, der bereitwillig gesetzlich Versicherte in vollem Auftragsumfang behandle und verzerre das Bild der Versorgungsrealität.

„Die Vorwürfe werden reflexartig und fast ausschließlich gegen Kassenärztinnen und -ärzte erhoben – und blenden dabei auch noch bewusst aus, dass Arztpraxen außerhalb ihrer Kassenzulassung als freie Wirtschaftsbetriebe arbeiten“, erklärt Heinrich weiter. „Wie Ärztinnen und Ärzte ihre Praxis außerhalb Ihrer kassenärztlichen Verpflichtung führen, welches Zeitbudget sie wofür aufwenden und welche unternehmerischen Entscheidungen sie treffen, damit ihre Praxen wirtschaftlich tragfähig sind und bleiben, bleibt alleine ihnen überlassen.“

Der SpiFa fordert daher die Politik, die gesetzlichen Krankenkassen und insbesondere auch die Medien auf, die Diskussion über Wartezeiten und Terminvergabe endlich sachlich zu führen und die wahren Ursachen – wie Budgetierung, steigende Bürokratiebelastung, Fachkräftemangel und eine unzureichende Finanzierung der GKV-Versorgung – in den Fokus zu rücken.

„Diese immerwährende Neiddebatte lenkt von den dringend benötigten strukturellen Reformen ab und schadet lediglich der konstruktiven Zusammenarbeit. Mit dieser Strategie verlieren ALLE Akteure im Gesundheitswesen,“ so Heinrich.

Pressemitteilung herunterladen: PM Illusion Bevorzugung Privatversicherte

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Innovation braucht ärztliche Führung: SpiFa bezieht Position zur Bedeutung ärztlicher Verantwortung in der Diagnostik
13.08.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) appelliert, Innovationen in der Diagnostik nicht über politische Deregulierung oder ökonomische Interessen zu treiben – sondern sie in der Versorgung unter Wahrung ärztlicher Führungsverantwortung zu verankern.
13.08.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) appelliert, Innovationen in der Diagnostik nicht über politische Deregulierung oder ökonomische Interessen zu treiben – sondern sie in der Versorgung unter Wahrung ärztlicher Führungsverantwortung zu verankern.

Digitale Verfahren, neue Anbieter und regulatorische Veränderungen verändern die Rahmenbedingungen medizinischer Diagnostik – doch nicht immer zum Vorteil der Patientensicherheit und der Qualität. Mit zwei Positionspapieren reagiert der SpiFa auf die besorgniserregende Entwicklung, dass zunehmend Leistungen der medizinischen Labordiagnostik außerhalb ärztlicher Verantwortung erbracht werden. Der Verband fordert deshalb klare bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für eine ärztlich verantwortete Diagnostik.

Der SpiFa macht deutlich: medizinische Diagnostik ist kein Anhängsel der Versorgung – sie ist konstitutiv für Prävention, Früherkennung und individualisierte Therapie. Ohne ärztliche Verantwortung verliert sie ihre Qualität und Richtung.

Dr. Michael Müller, Vorsitzender des Ausschusses für diagnostische Medizin des SpiFa warnt: „Wenn Leistungen wie molekulargenetische Untersuchungen oder Tests auf meldepflichtige Infektionskrankheiten außerhalb der Heilkunde angeboten werden, ohne dass eine ärztliche Indikationsstellung erfolgt, ist das nicht im Sinne der Patientensicherheit – auch wenn nach außen der Eindruck fachärztlicher Qualität erweckt wird.“

„Die diagnostischen Fachrichtungen – etwa Humangenetik, Pathologie, Mikrobiologie, Radiologie, Nuklearmedizin oder Transfusionsmedizin – stellen als konditionale Disziplinen überhaupt erst die Teilhabe an wirksamer Versorgung sicher. Ihre schnelle und qualitätsgesicherte Verfügbarkeit ist entscheidend für eine verantwortungsvolle Patientensteuerung – stationär wie ambulant“, ergänzt Prof. Dr. Holinski-Feder, Präsidentin des Berufsverbandes Deutscher Humangenetiker e.V. (BVDH), Mitgliedsverband des SpiFa.

Konkret setzt sich der SpiFa mit Nachdruck für den uneingeschränkten Arztvorbehalt für Indikationsstellung, Durchführung und Befundung diagnostischer Leistungen sowie die strikte Einhaltung regulatorischer Anforderungen (MDR/IVDR-Zertifizierungen) und die vollständige Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zur Qualitätssicherung ein. Politische Pläne, die auf eine Entkopplung ärztlicher Verantwortung in der Diagnostik abzielen, lehnt der SpiFa entschieden ab.

Dr. Ronald Jochens, 2. Vorsitzender des Berufsverbandes Deutscher Nuklearmediziner e.V. (BDN), ebenfalls Mitgliedsverband des SpiFa, erklärt abschließend: „Diagnostik darf nicht zum Spielball der Kommerzialisierung werden. Innovation braucht ärztliche Führung – nicht Deregulierung. Fachärztinnen und Fachärzte tragen die medizinische Verantwortung in Deutschland – auch und gerade in der Diagnostik. Sie müssen deshalb an allen Entscheidungsprozessen zur Einführung neuer Verfahren aktiv beteiligt bleiben.“

Die beiden Positionspapiere stehen unter: https://spifa.de/positionen/ zur Ansicht bzw. zum Download bereit.

Pressemitteilung herunterladen: PM Diagnostik

Plan der Krankenkassen gefährdet die Gesundheitsversorgung von gesetzlich Krankenversicherten
12.08.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) kritisiert den von der Techniker Krankenkasse (TK) vorgelegten 10-Punkte-Plan scharf. Darin fordert die TK ein umfassendes Sparprogramm für die ambulante Versorgung. Der SpiFa sieht darin eine akute Gefährdung der Gesundheitsversorgung...
12.08.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) kritisiert den von der Techniker Krankenkasse (TK) vorgelegten 10-Punkte-Plan scharf. Darin fordert die TK ein umfassendes Sparprogramm für die ambulante Versorgung. Der SpiFa sieht darin eine akute Gefährdung der Gesundheitsversorgung von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten.

Die Bedarfsplanung und Budgetierung ärztlicher Leistungen sorgen bereits jetzt für eine künstliche Verknappung des Versorgungsangebotes für gesetzlich Versicherte. In ihrem aktuellen Plan fordert die TK, die wenigen bestehenden Ausnahmen – zum Beispiel auch für dringende fachärztliche Termine – abzuschaffen. Damit dürfte die Terminknappheit weiter zunehmen.

Zudem sollen nach Auffassung der TK anfallende Betriebskostensteigerungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte künftig nicht mehr ausgeglichen werden. Damit sollen fünf Prozent der für die gesetzliche Krankenversicherung anfallenden Kosten für die medizinische Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eingespart werden. Im Jahr 2024 wurden für 578 Millionen Behandlungsfälle in der ambulanten ärztlichen Versorgung gesetzlich Versicherter etwa 50 Milliarden EUR ausgegeben, das entspricht im Durchschnitt rund 86,50 Euro pro Behandlungsfall.

SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich hierzu: „Während an anderer Stelle Milliarden in das Gesundheitssystem gekippt werden, ohne dass damit wirkliche Verbesserungen der Versorgung einhergehen, will die Kassenlobby mit ihren Forderungen die fachärztliche ambulante Versorgung kaputtsparen. Dabei arbeiten die Ärztinnen und Ärzte in der niedergelassenen ambulanten Versorgung bereits heute am Limit, die Auswirkungen sind für gesetzlich Krankenversicherte bereits deutlich spürbar.“

Immer mehr Fachärztinnen und Fachärzte begäben sich inzwischen freiwillig in den Ruhestand oder gäben ihre Kassenzulassung zurück. Grund dafür seien vor allem stetig steigende Betriebskosten, die bei der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter nicht mehr adäquat berücksichtigt werden. Hinzu käme die zunehmende bürokratische Gängelung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen.

„Wenn die Versorgung gesetzlich Krankenversicherter zunehmend mit Verlusten verbunden ist, droht ein sich ausweitender Exodus von Fachärztinnen und Fachärzte aus der Versorgung. Mit ihren aktuellen Forderungen erweist die Techniker Krankenkasse ihren Versicherten einen Bärendienst,“ so Heinrich weiter.

Der SpiFa bekräftigt seine Forderung nach besseren Rahmenbedingungen für die medizinische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter. Dazu gehören vor allem die Reduzierung von Bürokratie sowie die Aufhebung der Budgets für fachärztliche Leistungen. Damit würde sich auch die Terminsituation bei Fachärztinnen und Fachärzten verbessern.

Pressemitteilung herunterladen: PM SpiFa zu 10 Punkte TK

Primärarztdiskussion – SpiFa: „In Deutschland stellen die Fachärztinnen und Fachärzte die Diagnosen“
22.07.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) weist in der anhaltenden Primärarztdiskussion darauf hin, dass die niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte den weit überwiegenden Teil der Diagnosen stellen und damit zielgerichtete und effektive Patientenversorgung überhaupt...
22.07.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) weist in der anhaltenden Primärarztdiskussion darauf hin, dass die niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte den weit überwiegenden Teil der Diagnosen stellen und damit zielgerichtete und effektive Patientenversorgung überhaupt erst ermöglichen. Für den SpiFa machen Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung überhaupt nur mit angeschlossenen Facharztverträgen Sinn, wie Baden-Württemberg zeigt.

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) nimmt Anstoß an der Art und Weise der Diskussion um ein Primärarztsystem in Deutschland von Teilen der Ärzteschaft.

Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa, erklärt dazu:

„In Deutschland stellen die niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte den weit überwiegenden Anteil der Diagnosen und ermöglichen so überhaupt erst eine gezielte und effektive Patientenbehandlung. Damit dies auch weiterhin zum Wohle von Patientinnen und Patienten möglich ist, bedarf es eines klugen und ausgewogenen arbeitsteiligen Verhältnisses zwischen Hausärztinnen und Hausärzten einerseits und Fachärztinnen und Fachärzten andererseits. Ein plumpes hausarztzentriertes Primärarztsystem wird dem sicherlich nicht gerecht. Dies zeigt die anhaltende Diskussion über Terminservicestellen, Hausarztvermittlungsfälle, Dringlichkeit, Überweisungen und offene Sprechstunden. Deutlich wird damit aber auch, wie fatal es ist, dass der frühere Bundesminister Karl Lauterbach die Neupatientenregelung gestrichen hat. Mit dieser Regelung war es Facharztpraxen und Patienten möglich, rasch bei neu aufgetretenen Erkrankungen Termine zu vereinbaren. Kern dieser Regelung war die Entbudgetierung der fachärztlichen Leistungen in diesen Fällen.“

Für den SpiFa ist damit auch das Kernproblem benannt.

„Die fortgesetzte, ungerechte und mittlerweile völlig unbegründete Budgetierung der fachärztlichen Leistungen in den Facharztpraxen führt nicht nur zu wenig Terminmöglichkeiten, sondern schränkt auch die Diagnostik zum Nachteil der Patienten ein. In einem wie auch immer gearteten Primärarztsystem müssen sowohl die von Hausärzten überwiesenen Patienten als auch die chronisch erkrankten, von Fachärzten behandelten Patienten entbudgetiert werden, sonst droht die Privatisierung der Facharztversorgung. Damit wäre eine Zwei-Klassen-Medizin eingeführt“, so der SpiFa-Vorsitzende Heinrich weiter.

Der SpiFa appelliert dringend an alle Beteiligten der Ärzteschaft, sich an einem Runden Tisch einzufinden und zu vernünftigen Lösungen zu kommen, denn „das ständige Beharren auf Teilaspekten zum eigenen Vorteil führt nicht zum Ziel“, erklärt Heinrich.

Der SpiFa stellt zudem fest, dass die Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) einen spürbaren Mehrwert für die Patientenversorgung nur dann haben, wenn sie mit Facharztverträgen kombiniert sind.

Dazu erklärt der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. med. Dirk Heinrich:

„Der Erfolg der HzV in Baden-Württemberg basiert nachweislich auf der Verknüpfung der HzV mit Facharztverträgen. Dort ist ein Mehrwert für die Patientenversorgung feststellbar. Deshalb macht die HzV bundesweit nur mit ergänzenden Verträgen der einzelnen Facharztgruppen Sinn.“

Pressemitteilung herunterladen: PM Primärarztsystem & HzV

SpiFa warnt: Genommedizin darf kein exklusives Projekt der Universitätsmedizin werden – Vertragsärztliche Fachversorgung muss in § 64e-Modellprojekte eingebunden werden
18.07.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert eine konsequente Einbindung der vertragsärztlichen Fachversorgung in die geplanten Modellprojekte zur Genommedizin nach § 64e SGB V. Die bisher absehbare Ausgestaltung dieser Vorhaben droht, die ambulant tätigen Fachärztinnen...
18.07.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert eine konsequente Einbindung der vertragsärztlichen Fachversorgung in die geplanten Modellprojekte zur Genommedizin nach § 64e SGB V. Die bisher absehbare Ausgestaltung dieser Vorhaben droht, die ambulant tätigen Fachärztinnen und Fachärzte – insbesondere im Bereich der Humangenetik – erneut auszuschließen und allein auf universitäre Strukturen zu konzentrieren.

„Wer sektorübergreifende Versorgung ernst nimmt, darf die Vertragsärzteschaft nicht systematisch von innovativen Versorgungsformen ausschließen“, warnt Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Modellprojekte dürfen kein Rückfall in zentrale Versorgungsmonopole sein, sondern müssen die Versorgung dort stärken, wo sie tatsächlich stattfindet: wohnortnah, niedergelassen, fachärztlich.“

Selektivverträge und Modellprojekte in Schieflage

Bereits bei bestehenden Selektivverträgen im Bereich der Humangenetik zeigt sich eine strukturelle Schieflage: Sie sind nahezu ausschließlich an universitäre Einrichtungen gebunden. Vertragsärztliche Praxen – obwohl sie hochqualifizierte Leistungen nachweislich auf gleichem Niveau erbringen – bleiben außen vor. Diese Tendenz setzt sich nun in den Planungen für das Modellprojekt nach § 64e SGB V fort.
„Es ist fachlich nicht haltbar, Qualität ausschließlich an Universitätskliniken zu binden. Unsere Mitglieder in der vertragsärztlichen Versorgung sind zertifiziert, unterliegen strengen Qualitätssicherungsmaßnahmen und nehmen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil“, betont Heinrich.

Forderungen des SpiFa:

– Verbindliche Einbindung der vertragsärztlichen Fachärztinnen und Fachärzte in die Modellprojekte nach § 64e SGB V
– Gleichberechtigter Zugang zu Fallkonferenzen, genetischer Diagnostik und Projektstrukturen unabhängig von der Trägerschaft
– Klare, transparente Qualitätskriterien für alle Sektoren – statt strukturelle Ausgrenzung

Fazit: Versorgungsinnovation braucht sektorenübergreifende Realität

Der SpiFa fordert die politischen Entscheidungsträger auf, bei der Umsetzung der Genommedizin-Modellprojekte den tatsächlichen Versorgungsalltag in Deutschland zu berücksichtigen. „Fachärztliche Versorgung ist nicht exklusiv. Sie ist leistungsfähig, hochspezialisiert – und sie findet täglich vor Ort bei den Menschen statt. Wenn Modellprojekte das nicht abbilden, verfehlen sie ihr Ziel“, so Heinrich abschließend.

Pressemitteilung herunterladen: PM Genommedizin

Primärarzt-Debatte - SpiFa zieht rote Linie für die Fachärzteschaft
04.07.2025
Vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD wird die Einführung eines Primärarztsystems in Deutschland kontrovers diskutiert. Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) macht deutlich, dass ein verpflichtendes hausärztliches Gatekeeping bei allen Patientinnen...
04.07.2025
Vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD wird die Einführung eines Primärarztsystems in Deutschland kontrovers diskutiert. Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) macht deutlich, dass ein verpflichtendes hausärztliches Gatekeeping bei allen Patientinnen und Patienten mit der Fachärzteschaft genau so wenig zu machen ist, wie die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Regelversorgung. Der SpiFa plädiert für eine bedarfsgerechtere Patientenversorgung und für eine gut strukturierte Zusammenarbeit zwischen Haus- und Fachärzten im Sinne der Patientinnen und Patienten.

Das Gesundheitswesen steht vor der Herausforderung, knappe Ressourcen besser einzusetzen. Es muss darum gehen, Patientinnen und Patienten auf Anhieb die medizinische Versorgung zukommen zu lassen, die sie aus medizinischen Gründen benötigen und unnötige Arzt-Patienten-Kontakte sowie teure Krankenhausbehandlungen zu vermeiden. Ein plumpes hausärztliches Gatekeeping ist hierfür ungeeignet.

Dazu erklärt der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. med. Dirk Heinrich:

„Niemand braucht in unserem Gesundheitssystem Hausärzte als Türsteher für den Zugang zu Prävention, Vorsorge, notwendiger Diagnostik und Behandlung. Das werden unsere Patientinnen und Patienten nicht akzeptieren. Es ist deswegen nicht schlau, Zugangshürden für Vorsorge und Prävention und eine bedarfsgerechte Versorgung aufzubauen. Haus- und Fachärzte müssen künftig strukturierter und besser zusammenarbeiten. Das muss das Ziel einer Reform sein. Patientengruppen, die regelhaft fachärztlich versorgt werden, beispielsweise wegen einer chronischen Erkrankung, sollten nicht auf eine hausärztliche Überweisung angewiesen sein. Das ist bürokratische und teure Förmelei, die zusätzlich kostenträchtige und unnötige Arzt-Patienten-Kontakte erzeugt, statt abzubauen. Hausärzte sollen mit den niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten gemeinsam dafür sorgen, dass Patienten nur im Krankenhaus behandelt werden, wenn sie eine Krankenhausbehandlung wirklich benötigen.”

Auch mit Blick auf die Akut- und Notfallversorgung hält der SpiFa ein hausärztliches Gatekeeping für einen fatalen Vorschlag.

Dazu erklärt SpiFa-Vorstandsmitglied Jan Henniger:

„Patienten mit gebrochenen und verstauchten Armen und Beinen haben weder etwas in der Hausarztpraxis noch in den Notaufnahmen zu suchen. Gerade in den Wintermonaten würde der Weg über die Hausarztpraxen für gestürzte Patienten doch dazu führen, dass die Patienten zur Überweisung gleich noch das Grippevirus aus dem Wartezimmer dazu bekommen. Das kann doch keiner ernsthaft wollen. Deshalb muss es direkt in die chirurgische oder orthopädische Praxis gehen.”

Der SpiFa stört sich zudem an dem Vorschlag, die Krankenhäuser für die ambulante Regelversorgung zu öffnen, beispielsweise wenn Patientinnen und Patienten nicht schnell genug Termine bekommen. 

“Politik muss endlich den Mut zu echten Strukturreformen aufbringen. Die Öffnung einer weiteren Schleuse, die es Krankenhäusern ermöglicht, ihre stationäre Bettenauslastung zu steuern und Patienten unnötig stationär zu behandeln, hat mit bedarfsgerechter Versorgung nichts zu tun. Das ist das Gegenteil einer Strukturreform. Wer eine gute ambulante Versorgung und schnelle Termine sicherstellen will, muss die ambulante Versorgung durch niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte stärken, statt diese immer weiter zu schwächen. Hierzu ist in erster Linie die vollständige Abschaffung der mittlerweile völlig überflüssigen und aus dem Ruder gelaufenen Budgets dringend erforderlich. Bereits mit Blick auf die Notfallreform kann die Politik zeigen, ob sie den Mut zu Strukturreform aufbringen kann und die bettenauslastungsorientierten Krankenhauseinweisungen über die Notaufnahmen endlich beenden“, erklärt Dr. med. Dirk Heinrich weiter.

Pressemitteilung herunterladen: SpiFa_PM_Primärarzt-Debatte

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