Der Strukturwandel im Gesundheitswesen schreitet voran, Reformen sind dringlicher denn je und sorgen für jede Menge explosiven Gesprächsstoff in der Fachärzteschaft. Entsprechend aktuell sind die Themen auf der Agenda: „Krankenhausreform“, „Neue Versorgungskonzepte wie z.B. Gesundheitskioske“, „Niederlassung im Wandel“ um nur einige zu nennen. Aber auch Themen wie „Stärkung der Prävention“ und selbstredend „Gesundheitsdaten“ sind dabei.
Der Blick auf Gesundheitsdaten ist indes auch Leitthema der Abendveranstaltung. Unter dem Titel „Wer profitiert in Zukunft von Gesundheitsdaten?“ geht es vor Allem darum, wie Deutschland von der Nutzung von Gesundheitsdaten lernen kann und sich in Zukunft aufstellen muss, damit die Gesundheitsversorgung von morgen davon profitieren kann.
Highlight am zweiten Veranstaltungstag ist seit jeher die gesundheitspolitische Runde. Unter dem Titel „Halbzeitbilanz: Wird die Gesundheitspolitik die Versorgungsprobleme der Zukunft lösen?“ trifft sich SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich zum verbalen Schlagabtausch mit den gesundheitspolitischen Vertreterinnen und Vertretern der Parteien.
SpiFa-Hauptgeschäftsführer Robert Schneider freut sich über das rege Interesse im Vorfeld und die Bandbreite an Panelisten. „Wir haben zum ersten Mal deutlich mehr Interessierte als Plätze und sind restlos ausgebucht. Das zeigt uns, dass wir mit der Themensetzung, aber auch mit der Besetzung der Diskussionspanels auf dem richtigen Kurs sind. Die Besucherinnen und Besucher können sich auf einen vorwärtsgewandten kritisch-kontroversen Austausch mit hochkarätig besetzen Diskussionsrunden freuen.“
Der SpiFa-Fachärztetag 2024 findet am 14. und 15. März im Change Hub statt. Das ausführliche Programm steht unter www.fachärztetag.de bereit. Dort besteht zudem die Möglichkeit, sich kostenfrei zur Online-Teilnahme an der Veranstaltung und den zugehörigen Webinaren anzumelden.
Das sogenannte Krankenhaustransparenzgesetz steckte im Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages fest; Hintergrund waren zahlreiche Hinweise und Kritikpunkte der Bundesländer, die sich mit den Überlegungen des Bundesgesundheitsministers Prof. Karl Lauterbach nicht einverstanden zeigten.
In der zurückliegenden Sitzung des Vermittlungsausschusses des Deutschen Bundestages am 21. Februar 2024 wurde nun für das Reformvorhaben „Krankenhaustransparenz“ grünes Licht gegeben und zugleich ein 50-Milliarden-Transformationsprozess für die stationäre Versorgung in die Diskussion gebracht.
Hierzu Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: „Die dringend notwendige Transformation der stationären Versorgungsebene wird zwingend eine Verlagerung der ärztlichen Leistungen in die ambulante Versorgungsebene zur Folge haben. Eine wahrhaftige Transformation kann also ohne Schaden für Patientinnen und Patienten nur gelingen, wenn der niedergelassene Bereich in der Lage ist diese Verlagerungen auch aufzufangen. Daher müssen alle ambulanten ärztlichen Leistungen von den Beschränkungen, die durch die Budgetierung verursacht werden, befreit werden. Gleichzeitig muss die notwendige Ambulantisierung an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung rapide ausgeweitet wird. Nur so lassen sich doppelte oder dreifache Transformationskosten infolge einer scheibchenweisen Transformation vermeiden. Hierauf hat der SpiFa immer wieder hingewiesen. Reformvorhaben dieses Umfangs unkoordiniert und sektorenbezogen umzusetzen, können wir uns als Gesundheitswesen schlicht nicht leisten.“
Im internationalen Vergleich hinkt Deutschland mit der Ambulantisierung ärztlicher Leistungen deutlich hinterher. Die Zwänge der Budgetierung sind vollumfänglich aufzuheben, um die Begrenzung und Kürzung von Leistungen für die Patientinnen und Patienten zu beenden. Die Bundesregierung hat bereits zugesagt, die Budgetierung in der hausärztlichen Versorgung aufzuheben, dies ist zugleich auch für die ambulante fachärztliche Versorgung notwendig.
Mit der Schaffung eines Hybrid-DRG-Leistungskataloges nach § 115f SGB V, welchen die Bundesregierung geschaffen hat, soll die Ambulantisierung und Verlagerung ärztlicher Leistungen von stationär nach ambulant gefördert werden. Die erste Fassung des Leistungskataloges sieht allerdings nur wenige Leistungen vor. Um der Ambulantisierung an der Schnittstelle ambulant-stationär einen Innovationsschub zu geben, muss der Leistungskatalog daher rapide ausgebaut werden. Der SpiFa hatte hierzu mit seinem eigenen Forschungsinstitut DIFA einen Katalog vorgelegt, der aufzeigt, dass unter medizinischen Aspekten weit mehr als weitere 5.000 ärztliche Leistungen von stationär nach ambulant verlagerbar sind.
Hier die Pressemitteilung herunterladen: PM: Transformation der Krankenhäuser: Reformvorhaben sinnhaft verzahnen!
Bereits im Anschluss an den ambulanten Krisengipfel machte der SpiFa deutlich, dass das Ergebnis kein sachgerechtes Angebot für die Fachärztinnen und Fachärzte in Deutschland enthielt und deshalb weitere Gespräche notwendig seien.
Diese Gespräche sind nun in Gang gekommen. Hierzu Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: „Wir haben unsere Vorschläge in einem sehr guten und konstruktiven Gespräch mit dem Minister ausführlich vorgestellt und diskutiert sowie auf Arbeitsebene im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) weiterbearbeitet. Unser Dialog mit dem BMG ist intensiv und konstruktiv. Professor Lauterbach hat zugesagt, dass zeitnah eine positive Veränderung der fachärztlichen Vergütungsstruktur erfolgen soll, insbesondere auch zur Verbesserung der Terminlage in den Facharztpraxen. Dies stimmt uns hoffnungsvoll und so setzen wir den Dialog mit dem Minister und seinem Stab fort.“
Pressemitteilung herunterladen: PM: SpiFa und BMG stehen im konstruktiven Dialog!
„Es ist noch immer völlig offen, wie endlich ambulante Eingriffe nach der neuen Hybrid-DRG-Verordnung abgerechnet werden können. Wenn diese Verordnung und das Ambulantisierungsvorhaben nicht zum Rohrkrepierer werden sollen, müssen die Verhandlungspartner der gemeinsamen Selbstverwaltung nun rasch zu einer Lösung kommen,“ so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. Es dürfe sich auf keinen Fall dasselbe Szenario wie bei den Verhandlungen über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) wiederholen.
Das Bundesministerium für Gesundheit hatte die Rechtsverordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung erst kurz vor dem Jahreswechsel in Kraft gesetzt, allerdings ohne zugehörige Abrechnungsbestimmungen. Stattdessen ist nun die gemeinsame Selbstverwaltung mit der Erarbeitung von Regeln zur Abrechnung beauftragt. „Wir begrüßen es sehr, dass nun mit dieser Rechtsverordnung endlich ein wichtiger Grundstein für die Fachärztinnen und Fachärzte gelegt ist, um die Ambulantisierung in Deutschland voranzutreiben. Allerdings reagiert die Fachärzteschaft im Kreis unserer Mitgliedsverbände sehr verhalten, so lange völlig unklar ist, wie denn nun abgerechnet werden soll und kann. Wir fordern die dreiseitigen Verhandlungspartner zum Tritt aufs Gaspedal auf,“ so Heinrich weiter.
Den Tritt aufs Gaspedal fordert Heinrich auch bei der anstehenden Erweiterung des Leistungskataloges. Im von SpiFa und seinen Mitgliedsverbänden erstellten Katalog finden sich mehr als 5.000 Leistungen, die – auch im internationalen Vergleich – ambulantisierbar wären. Für den SpiFa stecke in dieser Rechtsform ein großes Potenzial für einen deutlichen Wandel in der Gesundheitsversorgung. Auch das Belegarztwesen werde dadurch neuen Auftrieb erfahren: Belegärztinnen und Belegärzte versorgten seit jeher sektorenübergreifend, daher würden sie in der Rechtsverordnung auch ausdrücklich benannt.
„Der inzwischen Jahre andauernde Fachkräftemangel und die zunehmende Kostenentwicklung zwingen die ambulanten Versorgungsstrukturen in die Knie,“ so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Die Forderungen nach einer Lohnerhöhung seitens der MFA sind selbstverständlich gerechtfertigt, für viele Ärztinnen und Ärzte ist eine solche aber einfach nicht umsetzbar. Denn Tarifsteigerungen müssen für die Praxen auch unmittelbar und vollständig gegenfinanzierbar sein.“ Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen wie beispielsweise der Budgetierung ärztlicher Leistungen oder bei gleichzeitiger Verweigerung einer neuen GOÄ sei dies jedoch nicht der Fall.
Der SpiFa bekräftigt in diesem Zuge seine Forderung nach einem ambulanten Versorgungsgipfel für die Fachärztinnen und Fachärzte. „Wir brauchen endlich ein Aufwachen der Politik, eine Erkenntnis, dass die Gesundheitsversorgung in Deutschland nur dann zukunftsfähig ist und sein kann, wenn die ambulanten Versorgungstrukturen so ausgestattet sind, dass sie trotz steigender Energiekosten, Inflation und auch stetig steigenden Lohnkosten bestehen können,“ so Heinrich.
Ebenso müssen aus Sicht des SpiFa im Zuge der Debatte um fehlende bezahlbare Fachkräfte auch aktuelle und künftige Reformen beleuchtet werden, bei denen Parallelstrukturen aufgebaut wer-den sollen. „Bereits jetzt wandern viele MFA nach ihrer Ausbildung zur Festanstellung in die Krankenkassen ab, weil dort höhere Gehälter winken. Das heißt, die Verwaltung schwächt die Versorgung, indem sie ihr das Personal abwirbt. Ein Aufbau von Parallelstrukturen würde den Fachkräftemangel noch einmal anheizen und den Wettbewerb um MFA verstärken. Dies gilt es unbedingt zu verhindern,“ so Heinrich weiter.
Pressemitteilung hier herunterladen: PM MFA-Streiks
Deutschlands Fachärztinnen und Fachärzte sichern Bundesgesundheitsminister Lauterbach zu, in einen konstruktiven Austausch zu treten.
„Professor Lauterbach hat im Rahmen der Diskussion mehrfach darauf hingewiesen, man habe die Situation der niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte im Blick und arbeite an konkreten Lösungen für die strukturellen Probleme. Man benötige dafür aber im Rahmen der vielen politischen Vorhaben mehr Zeit,“ so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.
„In diesem Zusammenhang nehmen wir den Minister beim Wort und warten auf ein zeitnahes konkretes Gesprächsangebot. An konkreten Vorschlägen mangelt es seitens der Fachärzteschaft nicht, vieles davon liegt Bundesminister Lauterbach und seinen Abteilungen vor. Allerdings drängt die Zeit. Wir müssen dringend verhindern, dass weiterhin viele niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte viel früher als zu erwarten war, aus Frustration in Rente gehen. Patientinnen und Patienten benötigen dringend mehr als noch weniger Facharzttermine.“
Der SpiFa fordert entsprechend diesen fachärztlichen Krisengipfel innerhalb der kommenden zwei Monate, in welchem es vorrangig um rasch umsetzbare Verbesserungen für die fachärztliche Versorgung gehen muss. Andernfalls würden die Protestmaßnahmen wie z.B. zeitweilige Praxisschließungen wieder aufgenommen. „Sollten bis Mitte März weder konkrete Vorschläge vorliegen oder Gespräche stattgefunden haben, werden sich Deutschlands Fachärztinnen und Fachärzte wieder zu Protestmaßnahmen gezwungen sehen und diese auch durchführen,“ so Heinrich weiter.
Der Marburger Bund, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Hausärztinnen- und Hausärzteverband haben sich in einem gemeinsam erarbeiteten Positionspapier für eine umfassende Reform der Notfallversorgung ausgesprochen. Das Positionspapier wird vom Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) unterstützt. Neben einer besseren und verbindlicheren Steuerung der Patientinnen und Patienten fordern die Verbände unter anderem einen zielgerichteteren Einsatz der immer knapper werdenden personellen und finanziellen Ressourcen. Damit grenzen sich die Verbände in zentralen Punkten auch von den Empfehlungen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung ab.
Dr. Markus Beier, Co-Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, erklärt: „Die Perspektive der praktizierenden Ärztinnen und Ärzte hat in der politischen Diskussion um die Reform der Akut- und Notfallversorgung bisher leider kaum eine Rolle gespielt. Eine erfolgreiche Reform kann jedoch nicht aus dem Elfenbeinturm heraus, sondern nur unter intensiver Beteiligung der Ärztinnen und Ärzte vor Ort gelingen. Mit dem vorliegenden Positionspapier schaffen wir den Schulterschluss und legen einen gemeinsamen Vorschlag der Ärzteschaft aus dem stationären sowie dem ambulanten Bereich vor.“ Die Co-Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Dr. Nicola Buhlinger Göpfarth, ergänzt: „Vor dem Hintergrund der immer knapper werdenden ärztlichen Ressourcen und der stetig steigenden Arbeitsbelastung braucht es ein grundlegendes Umdenken bei der Akut- und Notfallversorgung: Es muss Schluss sein mit dem Prinzip `Alle machen immer alles´. Stattdessen braucht es eine verbindliche und verlässliche Steuerung, sodass sich Patientinnen und Patienten darauf verlassen können, mit ihren spezifischen Beschwerden an der richtigen Stelle versorgt zu werden. Was wir dabei klar ablehnen, sind neue und überflüssige Doppelstrukturen, die zusätzliche Ressourcen binden. Leider schlägt die Regierungskommission an vielen Stellen genau dies vor, beispielsweise indem sie dafür plädiert, die KV-Notdienstpraxen auch zu den normalen Praxisöffnungszeiten standardmäßig zu betreiben.“ Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, betont: „Die Strukturen der Notfallversorgung müssen so gestaltet sein, dass Patientinnen und Patienten rund um die Uhr die Versorgung erhalten, die sie im Einzelfall tatsächlich brauchen. Diese Verlässlichkeit ist ein Gebot der staatlichen Daseinsfürsorge und Grundlage des ärztlichen Sicherstellungsauftrags. Dafür müssen die Strukturen besser aufeinander abgestimmt werden. Es gibt viele gute Beispiele für eine solche integrierte Notfallversorgung, wo die Notaufnahme des Krankenhauses und die ambulante Notdienstpraxis eine Behandlung aus einer Hand gewährleisten. Dieser Weg muss weiter beschritten werden, um doppelte Inanspruchnahmen zu vermeiden, die nicht nur Mehraufwand bedeuten, sondern zusätzliches Personal binden, das vielerorts schon jetzt überlastet ist. Klar ist auch: Die Einbeziehung des Rettungsdienstes und eine lückenlose Datenübermittlung müssen Bestandteil der Notfallreform sein.“
Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, betont: „Die Strukturen der Notfallversorgung müssen so gestaltet sein, dass Patientinnen und Patienten rund um die Uhr die Versorgung erhalten, die sie im Einzelfall tatsächlich brauchen. Diese Verlässlichkeit ist ein Gebot der staatlichen Daseinsfürsorge und Grundlage des ärztlichen Sicherstellungsauftrags. Dafür müssen die Strukturen besser aufeinander abgestimmt werden. Es gibt viele gute Beispiele für eine solche integrierte Notfallversorgung, wo die Notaufnahme des Krankenhauses und die ambulante Notdienstpraxis eine Behandlung aus einer Hand gewährleisten. Dieser Weg muss weiter beschritten werden, um doppelte Inanspruchnahmen zu vermeiden, die nicht nur Mehraufwand bedeuten, sondern zusätzliches Personal binden, das vielerorts schon jetzt überlastet ist. Klar ist auch: Die Einbeziehung des Rettungsdienstes und eine lückenlose Datenübermittlung müssen Bestandteil der Notfallreform sein.“
Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): „Eine stärkere Steuerung der Patientinnen und Patienten kommt letztlich allen Beteiligten zugute: Die hilfesuchenden Menschen erreichen ohne Umwege die für sie richtige Stelle, wo sie passgenau und adäquat versorgt werden. Gleichzeitig werden die knappen medizinischen Ressourcen vor der ansonsten drohenden Überlastung geschützt. Entscheidend wird vor diesem Hintergrund eine wissenschaftlich validierte Ersteinschätzung sein. Das Konzept wurde von denjenigen entwickelt, die letztlich die Arbeit machen. Es deckt sich mit den Forderungen, die auch von den Kassenärztlichen Vereinigungen aufgestellt wurden.“
Pressemitteilung herunterladen: Pressemitteilung: Ärzteverbände legen gemeinsames Positionspapier zur Reform der Notfallversorgung vor / Bessere Patientensteuerung und zielgerichteterer Ressourceneinsatz gefordert
Zum Thesenpapier: Thesenpapier: Eckpunkte einer Reform der Notfallversorgung
Pressekontakte:
Marburger Bund: Hans-Jörg Fresse – Tel: 030 746846 41 | presse@marburger-bund.de
Kassenärztliche Bundesvereinigung: Dr. Roland Stahl – Tel: 030 4005-2201 | RStahl@kbv.de
Hausärztinnen und Hausärzteverband: Vincent Jörres / Finia Schultz – Tel: 030 887 143 73-60 | pressestelle@haev.de
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