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Wissenschaftlich nicht haltbar: Kritik an angeblicher 80- bis 90-Prozent-Quote fallabschließender Behandlungen in Hausarztpraxen
21.10.2026
Diese Behauptung wird häufig wiederholt und beruht bei Nachfrage auf einer einzigen aktuellen Studie mit deutschen Daten (1). Eine methodische Analyse dieser Kohortenstudie zeigt gravierende Limitationen. So hält selbst die pauschale Aussage, dass der Großteil aller Akutfälle in der Hausarztpraxis abschließend...
21.10.2026
Diese Behauptung wird häufig wiederholt und beruht bei Nachfrage auf einer einzigen aktuellen Studie mit deutschen Daten (1). Eine methodische Analyse dieser Kohortenstudie zeigt gravierende Limitationen. So hält selbst die pauschale Aussage, dass der Großteil aller Akutfälle in der Hausarztpraxis abschließend versorgt werden kann, einer wissenschaftlichen Prüfung nicht stand.

Die in der Kritik stehende retrospektive Studie wurde im Jahr 2025 bewusst in der Zeitschrift International Journal of Emergency Medicine publiziert und versteht sich als Ergänzung thematisch vergleichbarer Arbeiten aus stationären Notfallzentren. Inhaltlich wird die Inanspruchnahme akuter medizinischer Leistungen in Hausarztpraxen analysiert. Die Studie kann jedoch aufgrund wesentlicher methodischer Schwächen nicht überzeugen. Insbesondere die im gesundheitspolitischen Diskurs verbreitete These, dass 80 bis 90 Prozent aller akuten Behandlungsfälle fallabschließend in einer Hausarztpraxis versorgt werden können, lässt sich basierend auf dem vorgelegten Studienmaterial nicht untermauern. „An einer einzelnen regionalen retrospektiven Kohortenstudie generalisierte Rückschlüsse für das ganze Land festzumachen ist wissenschaftlich nicht haltbar und taugt nicht zur seriösen Argumentation“ sagt Prof. Dr. Hermann Helmberger, stellvertretender Vorsitzender des SpiFa.

 

Die zentralen Kritikpunkte im Überblick:

 

  • Unterschiedliche Zielsetzung: Zur Analyse wurden in der Studie „notfallmäßig“ vorstellig gewordene Patieninnen und Patienten eingeschlossen. Die allgemeine Aussage, dass 80-90% aller Behandlungsfälle in der Hausarztpraxis fallabschließend behandelt werden können kann damit nicht abgeleitet werden, da diese Frage nicht Untersuchungsziel war. Allenfalls könnte die Aussage zu Notfallpatienten dieses Ergebnis zeigen.

 

Alle im Folgenden dargestellten Aspekte schränken die Aussagekraft der vorgelegten Studie ein bzw. erlauben keine Definition als fallabschließende Behandlung:

 

  • Unschärfe bei Akut-Definition und Chroniker-Anteil: In die Studie eingeschlossen wurden Akutfälle, die über das Terminsystem definiert waren (Besuche am selben Tag oder ohne Termin). Die Autoren räumen ein, dass hierunter auch organisatorisch vorgezogene Termine fallen können. Zudem wurden 90.020 Patienten mit ca. 873.000 Konsultationen untersucht (durchschnittlich ca. 4,7 Kontakte pro Jahr), was auf einen sehr hohen Anteil chronisch kranker Patienten hinweist, deren spontane Besuche in der Akut-Differenzierung nicht angemessen berücksichtigt wurden. Auch ein Besuch der Praxis zum Ausstellen eines Rezeptes würde unter diese Definition fallen.

 

  • Fehldefinition der „Fallabschließbarkeit“: Als „fallabschließend“ wurde in der Studie definiert, wenn innerhalb von 14 Tagen keine erneute Konsultation in derselben Praxis stattfand. Betrachtet man den Zeitraum von 14 Tagen, sinkt der Anteil der Fälle ohne weitere Inanspruchnahme in der Praxis bereits auf 75%. Zudem blieb völlig unberücksichtigt, ob in dieser Zeit Kontaktaufnahmen zu anderen Sektoren (z. B. Krankenhausnotaufnahmen) erfolgten ohne die Hausarztpraxis zu informieren.

 

  • Eingeschränkte Repräsentativität und regionales Bias: Die Untersuchung basiert auf den Daten von lediglich 16 Hausarztpraxen aus einem einzigen Bundesland (Baden-Württemberg), die überwiegend in ländlichen und semi-ländlichen Regionen liegen. Eine Übertragbarkeit der Ergebnisse auf städtische Ballungsräume oder das gesamte Bundesgebiet ist daher nicht gegeben.

 

  • Lückenhafte sektorübergreifende Erfassung: Patientenströme außerhalb der 16 untersuchten Praxen wurden unzureichend erfasst. Wenn Patientinnen und Patienten nach dem Erstkontakt Facharztpraxen, andere Hausärzte oder Notaufnahmen aufsuchten, spiegelt sich dies in den Daten nicht wider, sofern es nicht nachträglich in der jeweiligen Hausarztpraxis dokumentiert wurde.

 

  • Hoher Anteil unspezifischer Diagnosen: Rund 23 Prozent der Diagnosen entfielen auf das völlig unspezifische ICD-10-Kapitel Z (Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen). Bei einem Viertel der Fälle lag somit eine unkonkrete Diagnose vor, was eine hohe diagnostische Unsicherheit widerspiegelt. Zudem fehlen differenzierte Statistiken zu den Gründen von Überweisungen und Krankenhauseinweisungen.

 

Fazit: Diskrepanz zwischen Studiendesign und Interpretation

 

Das primäre Studienziel der diskutierten Analyse sollte als Ergänzung zu ähnlichen Arbeiten aus stationären Notfallzentren das Inanspruchnahmeverhalten bei akutem Bedarf in der Primärversorgung quantifizieren. Die Studie war somit nicht darauf ausgelegt zu beweisen, wie oft Hausarztpraxen tatsächlich eine definitive medizinische Klärung im Sinne einer fallabschließenden Behandlung herbeiführen, auch nicht für die Notfallsituation. Zudem weist die Studie erhebliche Schwächen im Design, bei den Einschlusskriterien und der Plausibilisierung der erhobenen Daten auf. Wer diese Zahlen als Beleg für eine vermeintlich vollumfängliche Akutversorgung in der Primärversorgung anführt, stützt sich auf eine wissenschaftlich nicht belastbare Grundlage.

 

„Keine Fachdisziplin – innerhalb und außerhalb der Medizin – kann heute noch für sich in Anspruch nehmen 80-90% der Fragestellungen abschließend lösen zu können“ führt Prof. Helmberger weiter aus. „Das gilt in gleichem Maße für die hausärztliche Versorgung. Das muss sie auch nicht, denn dafür gibt es aus gutem Grund die Arbeitsteilung zwischen haus- und fachärztlicher Versorgung. Die verschiedenen Arztgruppen hier mit scheinbar hohen Prozentzahlen gegeneinander auszuspielen, hilft der zügigen Versorgung der Patientinnen und Patienten sicher nicht“ resümiert der SpiFa Vize.  

 

(1) Strumann et al. (2025). Utilization of acute medical services in general practice: a retrospective routine
data analysis. International Journal of Emergency Medicine.
https://doi.org/10.1186/s12245-025-00943-y

 

SpiFa-PM_Kritik an angeblicher 80- bis 90-Prozent-Quote fallabschließender Behandlungen in Hausarztpraxen

 

SpiFa: Im Schweinsgalopp gegen die Facharztpraxen
15.10.2026
Bundestag bremst Ambulantisierung und verschärft Terminmeldepflicht – Heinrich: „Diese Politik beschädigt das Vertrauen der Ärzteschaft nachhaltig.“
15.10.2026
Bundestag bremst Ambulantisierung und verschärft Terminmeldepflicht – Heinrich: „Diese Politik beschädigt das Vertrauen der Ärzteschaft nachhaltig.“

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert den heutigen Bundestagsbeschluss zur Notfallreform scharf. Besonders schwer wiegen die kurz vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens angehängten Eingriffe in die Hybrid-DRG und die ärztliche Terminvergabe. Sie schwächen die ambulante Versorgung, setzen neue Fehlanreize und verschärfen die einseitige Belastung der niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte.

 

„Seit Dezember 2018 wird über die Grundzüge dieser Notfallreform diskutiert. Doch weitrei-chende Eingriffe in die ambulante Versorgung werden ihr kurz vor Schluss im Schweinsgalopp angehängt. Eine ernsthafte Debatte über die Folgen wird damit praktisch ausgehebelt. Dieses Vorgehen und die inhaltliche Kehrtwende beschädigen das Vertrauen der Ärzteschaft in die Politik nachhaltig“, erklärt Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.

Mit der Änderung der Hybrid-DRG gibt die Koalition das Versprechen einer gleichen Vergütung für gleiche Leistungen unabhängig vom Behandlungsort auf: Ohne Übernachtung wird 2027 nach vertragsärztlicher Gebührenordnung bezahlt; mit stationärer Übernachtung bleibt die Fallpauschale erhalten. Ab 2028 sollen die Hybrid-DRG durch stationäre Kurzzeitfallpauschalen ersetzt werden.

„Wer nach einem Eingriff sicher nach Hause gehen könnte, wird finanziell wieder zum Übernachtungsgast im Krankenhaus gemacht. Das belastet Patientinnen und Patienten, auch Kinder, bindet Pflegepersonal und macht die Versorgung teurer. Diese vermeintliche Sparpolitik wird das Gesamtsystem bereits 2027 zusätzlich belasten. Wir erwarten, dass sich das schon in den Rechnungsergebnissen des ersten Quartals zeigt. Spätestens dann muss die Frage beantwortet werden, wer für diese absehbare Fehlentscheidung politisch verantwortlich ist“, so Heinrich.

Zugleich verschärft der Bundestag die Terminmeldepflicht: Kassenärztliche Vereinigungen legen künftig im Einvernehmen mit den Krankenkassen fest, wie viele Termine Praxen melden müssen. Die Beschränkung auf „freie“ Termine entfällt.

„Über die Vergabe unserer Termine muss der medizinische Bedarf entscheiden. Verordnete Terminkontingente schaffen keine einzige zusätzliche Arztstunde. Sie können aber Termine verdrängen, die für chronisch Kranke, Nachsorge und laufende Behandlungen gebraucht werden. Erst streicht die Politik die zusätzliche Finanzierung kurzfristiger Termine, dann will sie die Terminkalender unserer Praxen fremdsteuern. Das ist widersinnig“, kritisiert Heinrich.

Auch die eigentliche Notfallreform bleibt aus Sicht des SpiFa trotz der Finanznot der Krankenkassen bemerkenswert inkonsequent: Zusätzliche Vorhaltepflichten und Parallelangebote belasten die niedergelassene Versorgung, während eine konsequente Steuerung nach medizinischem Bedarf ausbleibt. Die mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz eingeleiteten Einschnitte treffen niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte inzwischen überproportional; andere Bereiche werden nachträglich entlastet.

„Im Hinterzimmer haben sich offenbar diejenigen durchgesetzt, deren Lobbyisten am lautesten heulen. Die bekannten Wirtschaftlichkeitsreserven durch weniger unnötige Krankenhausbehandlungen und den Abbau von Doppelstrukturen werden weiter geschont. Dafür sollen Facharztpraxen mit weniger Mitteln mehr leisten. Wer so handelt, gefährdet genau die wohnortnahe Versorgung, auf die sich Millionen Menschen verlassen“, erklärt Heinrich.

 

SpiFa-PM_Im Schweinsgalopp gegen die Facharztpraxen

SpiFa: Hände weg von der ärztlichen Terminhoheit!
13.10.2026
Fachärzteschaft fordert Streichung der verschärften Terminmeldepflicht – Heinrich: „Meine Termine gehören mir. Über ihre Vergabe entscheidet der medizinische Bedarf.“
13.10.2026
Fachärzteschaft fordert Streichung der verschärften Terminmeldepflicht – Heinrich: „Meine Termine gehören mir. Über ihre Vergabe entscheidet der medizinische Bedarf.“

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) lehnt die geplante Verschärfung der Terminmeldepflicht durch Änderungsantrag 22 zur Notfallreform entschieden ab. Nach der vorliegenden Übersicht sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig unter Einbeziehung der Krankenkassen den Umfang der zu meldenden Termine vorgeben. Zugleich soll die bisherige Beschränkung auf „freie“ Termine gestrichen werden. Der SpiFa fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, diesen Eingriff in die ärztliche Terminhoheit zu stoppen.

„Meine Termine gehören mir. Ich vergebe sie nach dem individuellen medizinischen Bedarf meiner Patientinnen und Patienten. Ob ein Mensch heute eine dringende Untersuchung braucht, eine Nachsorge zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen muss oder eine Behandlung mehr Zeit erfordert, entscheiden wir Ärztinnen und Ärzte. Dafür tragen wir die Verantwortung. Wer uns Terminkontingente vorschreibt, ohne die Versorgungssituation in unseren Praxen zu kennen, greift in diese Verantwortung ein“, erklärt Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.

Die Streichung des Wortes „freie“ ist aus Sicht des SpiFa keineswegs eine redaktionelle Kleinigkeit. Sie eröffnet den Weg, Praxen zur Bereitstellung vorgegebener Terminkontingente zu verpflichten, unabhängig davon, ob diese in ihrer bisherigen Versorgungsplanung verfügbar sind. Termine, die für einen bestimmten Vermittlungsweg reserviert werden müssen, können dann für andere Patientinnen und Patienten fehlen.

„Unsere Praxen sind privat geführte Betriebe, in denen wir freiberuflich und in eigener Verantwortung Medizin betreiben. Der vertragsärztliche Versorgungsauftrag ist kein Freibrief für die Fremdsteuerung unserer Terminkalender. Weder die Politik noch die Krankenkassen wissen besser als die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, wie Personal, Geräte und Behandlungszeiten für eine gute Versorgung eingesetzt werden müssen. Diese Einmischung in unsere freiberufliche Tätigkeit weisen wir entschieden zurück“, so Heinrich.

Besonders scharf kritisiert der SpiFa das Verfahren. Eine heute bekannt gewordene Verschärfung mit weitreichenden Folgen für die gesamte vertragsärztliche Versorgung soll offenbar bereits mit der für Donnerstag vorgesehenen Verabschiedung der Notfallreform beschlossen werden. Eine angemessene öffentliche Auseinandersetzung mit den Auswirkungen wird da-durch aus Sicht des Verbandes praktisch unmöglich gemacht.

„Ein solches Vorgehen ist intransparent und undemokratisch. Wer wenige Tage vor der Abstimmung einen derart weitreichenden Eingriff auf den Tisch legt, entzieht ihn einer ernsthaften öffentlichen und fachlichen Debatte. Die ärztliche Terminhoheit darf nicht im parlamentarischen Eilverfahren zur Disposition gestellt werden. Dass die Regelung später durch ein Primärversorgungsgesetz ersetzt werden könnte, macht dieses Vorgehen keinen Deut besser“, erklärt Heinrich.

Der SpiFa fordert die Regierungsfraktionen auf, Änderungsantrag 22 zurückzuziehen, und appelliert an sämtliche Abgeordnete, der vorgesehenen Verschärfung nicht zuzustimmen.

„Lassen Sie diesen Eingriff nicht Gesetz werden. Streichen Sie Änderungsantrag 22. Wer kürzere Wartezeiten will, muss die Praxen stärken und zusätzliche Behandlungskapazitäten ermöglichen. Mit staatlich verordneten Terminkontingenten entsteht keine einzige zusätzliche Arztstunde. Die Politik darf den Mangel nicht verwalten, indem sie uns die Entscheidung darüber aus der Hand nimmt, welche Patientinnen und Patienten wann medizinische Hilfe brau-chen“, fordert Heinrich.

 

SpiFa-PM_ Hände weg von der ärztlichen Versorgung

Teure Sparpolitik: Mehr Patienten unnötig ins Krankenhaus
08.10.2026
SpiFa warnt: Geplante Regelung belohnt Krankenhausübernachtungen – auch bei Kindern und Jugendlichen. Statt Geld zu sparen, drohen zusätzliche Kosten und unnötige Krankenhausaufenthalte: Davor warnt der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa). Der Grund ist die geplante...
08.10.2026
SpiFa warnt: Geplante Regelung belohnt Krankenhausübernachtungen – auch bei Kindern und Jugendlichen. Statt Geld zu sparen, drohen zusätzliche Kosten und unnötige Krankenhausaufenthalte: Davor warnt der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa). Der Grund ist die geplante Änderung der Vergütung für bestimmte Eingriffe. Ohne Übernachtung soll 2027 die bisherige Fallpauschale entfallen. Mit Krankenhausübernachtung bleibt sie bestehen.

„Wer Patientinnen und Patienten nach einem Eingriff sicher nach Hause entlässt, verliert die bisherige Fallpauschale. Wer sie über Nacht im Krankenhaus behandelt, behält sie. Damit macht die Politik Krankenhausübernachtungen finanziell attraktiver. Das spart kein Geld, sondern droht die Versorgung teurer zu machen“, erklärt Dr. med. Helmut Weinhart, stellvertretender Vorsitzender des SpiFa.

 

Betroffen sind auch Kinder und Jugendliche. Der SpiFa befürchtet mehr Krankenhausübernachtungen, obwohl eine sichere ambulante Behandlung möglich wäre.

„Ein Kind gehört ins Krankenhaus, wenn es medizinisch nötig ist. Es darf dort nicht bleiben, weil eine Übernachtung mehr Geld bringt. Diese „Sparpolitik“ belastet Patientinnen und Patienten wie Familien und kann die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler am Ende teuer zu stehen kommen“, so Weinhart.

 

Der SpiFa fordert: Die geplante Regelung muss gestrichen werden.

 

SpiFa-PM_Teure Sparpolitik_Mehr Patienten unnötig ins Krankenhaus

 

SpiFa: Ambulantisierung wird zurückgedreht – Krankenhausbehandlungen werden belohnt
05.10.2026
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert die geplante Änderung der Hybrid-DRG als gesundheitspolitische Rolle rückwärts. Statt unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden, soll ab 2027 ausgerechnet die Übernachtung darüber entscheiden, ob eine Behandlung weiterhin...
05.10.2026
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert die geplante Änderung der Hybrid-DRG als gesundheitspolitische Rolle rückwärts. Statt unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden, soll ab 2027 ausgerechnet die Übernachtung darüber entscheiden, ob eine Behandlung weiterhin mit der Hybrid-DRG-Fallpauschale vergütet wird. Der SpiFa warnt: Damit ist mit mehr Krankenhausübernachtungen zum Schaden der Patientinnen und Patienten und mit erheblichen Mehrausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung zu rechnen.

Geplante Änderung der Hybrid-DRG setzt falsche Anreize – SpiFa warnt vor mehr Krankenhausübernachtungen und erheblichen Mehrausgaben ab 2027

 

„Die Politik wollte mehr ambulante Behandlungen und weniger unnötige Krankenhausaufenthalte. Jetzt dreht sie die Richtung um: Wer seine Patienten nach einem Eingriff sicher nach Hause entlässt, verliert die Hybrid-DRG. Wer sie stationär über Nacht behandelt, behält die Fallpauschale. Damit wird Krankenhausbehandlung finanziell belohnt und Ambulantisierung ausgebremst. Diesen politischen Irrweg bezahlen am Ende die Patientinnen und Patienten und die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler“, erklärt Dr. med. Helmut Weinhart, stellvertretender Vorsitzender des SpiFa.

 

Nach der geplanten Änderung sollen die erfassten Leistungen ohne Übernachtung im Jahr 2027 ausschließlich nach den Preisen der vertragsärztlichen Gebührenordnung vergütet werden, sowohl in Facharztpraxen als auch in Krankenhäusern. Bei stationärer Behandlung mit Übernachtung bleibt dagegen die Hybrid-DRG-Fallpauschale bestehen. Damit wird das zentrale Reformversprechen aufgegeben: eine einheitliche Vergütung unabhängig davon, ob eine Behandlung ambulant oder stationär erfolgt.

 

„Wenn die Behandlung mit Übernachtung einen höheren Erlös bringt, setzt die Politik einen Anreiz, Krankenhausaufenthalte beizubehalten. Deshalb rechnen wir ab 2027 mit mehr Übernachtungen, die bei einer konsequenten Förderung der ambulanten Versorgung vermieden werden könnten. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das zusätzliche Belastungen und vermeidbare Krankenhausrisiken. Für die Krankenversicherung drohen erhebliche Mehrausgaben. Eine angebliche Sparmaßnahme kann so zur teuren Fehlentscheidung werden“, warnt Weinhart.

 

Mehr Krankenhausübernachtungen binden zudem Betten und Pflegepersonal, die für Menschen mit einem tatsächlichen stationären Behandlungsbedarf gebraucht werden. Die geplante Regelung gefährdet damit gleich mehrere Ziele der Gesundheitspolitik: Krankenhäuser zu entlasten, knappe personelle Ressourcen sinnvoll einzusetzen und die Versorgung stärker am medizinischen Bedarf auszurichten.

 

Gleichzeitig sollen niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte zusätzliche Eingriffe aus den Krankenhäusern übernehmen. Dafür benötigen Praxen und ambulante OP-Zentren Personal, Räume, Technik und verlässliche wirtschaftliche Bedingungen.

 

„Man kann nicht von den Facharztpraxen verlangen, die Krankenhäuser zu entlasten, und ihnen gleichzeitig den wirtschaftlichen Anreiz dafür entziehen. Wer jetzt in ambulante Versorgung investiert, muss sich auf politische Zusagen verlassen können. Dieser Vorschlag zerstört Vertrauen und gefährdet den Ausbau der Versorgung“, so Weinhart.

 

Der SpiFa fordert, die geplante Sonderregelung für 2027 zu streichen und die einheitliche Vergütung zu erhalten. Einsparungen müssen durch die Vermeidung unnötiger Krankenhausaufenthalte erreicht werden. Wer stattdessen die ambulante Alternative schwächt und Übernachtungen finanziell attraktiver macht, dreht die Ambulantisierung zulasten der Patientinnen und Patienten und der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zurück.

 

SpiFa-PM_Ambulantisierung wird zurückgedreht – Krankenhausbehandlungen werden belohnt

SpiFa: Spargesetz verschiebt die Lasten erneut zu den niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten
01.10.2026
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert die im Rahmen der Notfallreform geplanten Anpassungen des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes als erneute Verschärfung der ungleichen Lastenverteilung.
01.10.2026
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert die im Rahmen der Notfallreform geplanten Anpassungen des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes als erneute Verschärfung der ungleichen Lastenverteilung.

Dazu erklärt der SpiFa-Vorstandsvorsitzende, Dr. med. Dirk Heinrich:

 

„Ausgerechnet die Praxen, um deren Facharzttermine sich die gesamte Diskussion im Gesundheitswesen dreht, werden durch das Beitragssatzstabilisierungsgesetz am stärksten belastet. So sehr die geplante Streichung der Fixkostendegression für Haus- und Kinderärzte zu begrüßen ist: Damit müssen im niedergelassenen Bereich die Fachärztinnen und Fachärzte fast den gesamten Sparbeitrag allein aufbringen. Auch die jetzt geplante Entlastung der Krankenhäuser zeigt die Unwucht des Spargesetzes. Die angeblich gleichmäßige Verteilung der Lasten auf alle Schultern ist damit ein Märchen. Wer vor diesem Hintergrund noch von einer Garantie für Facharzttermine spricht, muss ein Träumer sein.“

 

Die Koalition aus CDU, CSU und SPD will die Fixkostendegression für Haus- und Kinderärzte zurücknehmen und die Krankenhäuser zusätzlich finanziell entlasten. Für die fachärztlichen Praxen bleiben dagegen die zentralen Einschnitte bestehen: Die zusätzliche Finanzierung kurzfristiger Termine und offener Sprechstunden entfällt, bislang extrabudgetär vergütete Leistungen werden begrenzt und Vergütungszuwächse gedeckelt. Damit entzieht die Politik gerade den Praxen Mittel, von denen sie mehr Termine erwartet.

 

Der SpiFa fordert deshalb, im Zuge der Notfallreform auch die Kürzungen in der fachärztlichen Versorgung zurückzunehmen.

 

SpiFa-PM_Spargesetz verschiebt die Lasten erneut zu den niedergelassenen Fachärzten

 

Ambulantisierung gibt es nicht zum Nulltarif
29.09.2026
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert Äußerungen der AOK über steigende Ausgaben für die ambulante Versorgung als gesundheitspolitisch widersprüchlich. Aus Sicht des SpiFa ist es nur folgerichtig, dass mit fortschreitender Ambulantisierung mehr Geld in die...
29.09.2026
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert Äußerungen der AOK über steigende Ausgaben für die ambulante Versorgung als gesundheitspolitisch widersprüchlich. Aus Sicht des SpiFa ist es nur folgerichtig, dass mit fortschreitender Ambulantisierung mehr Geld in die ambulante Versorgung fließt.

Die AOK fordert mehr ambulante Versorgung und beklagt anschließend, dass dort mehr Leistungen bezahlt werden müssen. Diese Argumentation ist politisch widersprüchlich. Wer Behandlungen aus dem Krankenhaus in Facharztpraxen und ambulante Operationszentren verlagern will, muss auch die Finanzierung verlagern. Niemand kann ernsthaft erwarten, dass Fachärztinnen und Fachärzte zusätzliche Patienten behandeln und bisher teuer im Krankenhaus erbrachte Leistungen zum Nulltarif übernehmen.

 

„Ambulantisierung gibt es nicht zum Nulltarif. Wer Ambulantisierung fordert und gleichzeitig die ambulanten Strukturen kaputtspart, betreibt gesundheitspolitischen Etikettenschwindel. Die AOK kann nicht zusätzliche Leistungen in den Praxen bestellen und anschließend deren Bezahlung zum Skandal erklären. Personal, OP-Säle und Medizintechnik finanziert man nicht mit Appellen. Wer hier den Rotstift ansetzt, zementiert die teurere Versorgung im Krankenhaus und präsentiert den Beitragszahlern die Rechnung“, erklärt Dr. med. Helmut Weinhart, Stellvertretender 2. Vorsitzender des SpiFa.

 

Steigende ambulante Ausgaben sind bei einer gewollten Ambulantisierung kein Skandal. Sie sind Teil des Umbaus. Entscheidend ist, dass vermeidbare stationäre Ausgaben tatsächlich entfallen. Wer allein auf die ambulante Ausgabenentwicklung zeigt, erklärt ausgerechnet diejenigen zum Problem, die den politisch geforderten Wandel umsetzen sollen.

 

Auch die eigene WIdO-Studie gibt der AOK Anlass, einmal genauer auf die Krankenhausseite zu schauen: Im untersuchten Leistungsspektrum entfielen 2025 weiterhin rund 1,61 Milliarden Euro auf die reguläre stationäre DRG-Vergütung und damit mehr als auf sämtliche Hybrid-DRG-Vergütungen zusammen. Nicht jeder dieser Fälle ist ambulant behandelbar. Doch die politische Aufgabe liegt auf der Hand: Wo eine Behandlung medizinisch ambulant möglich ist, müssen die Anreize für eine teurere stationäre Versorgung konsequent beseitigt werden.

 

Stattdessen verlangt die AOK weitere Einschnitte bei der Vergütung derjenigen Strukturen, die zusätzliche Versorgung übernehmen sollen. So wird aus einer Strukturreform ein Kürzungsprogramm für die ambulante Versorgung. Wer Investitionen in Personal, Technik und ambulante Operationskapazitäten wirtschaftlich unattraktiv macht, bremst die Ambulantisierung und hält Deutschland in teuren Versorgungsstrukturen fest.

 

Der SpiFa fordert deshalb: Das Geld muss der Leistung folgen. Medizinisch geeignete Behandlungen müssen konsequent aus dem Krankenhaus verlagert und ambulant auskömmlich finanziert werden. Die Krankenkassen müssen sich daran messen lassen, ob sie diesen gewollten Umbau auch wirklich ermöglichen.

 

Mehr ambulante Versorgung bestellen und anschließend ihre Bezahlung bekämpfen ist keine verantwortliche Gesundheitspolitik.

 

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